Klage gegen LNG-Terminal: LNG-Terminal auf Rügen: Bundesgericht prüft Risiken für Binz
Wie gefährdet ist die Gemeinde Binz durch das LNG-Terminal? Ist der Schutz vor Drohnenangriffen und IT-Risiken ausreichend? Das Bundesverwaltungsgericht will Antworten geben.
Mit dem Terminal für Flüssigerdgas (LNG) auf Rügen beschäftigt sich erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Gegen die Genehmigung hat die Gemeinde Binz , welche in Sichtweite des Terminals liegt, geklagt (BVerwG 7 A 6.25).
Sie sieht die Sicherheit nicht gewährleistet.
Vor mehr als zwei Jahren hatte das Gericht bereits Eilanträge gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb abgewiesen.
Ob noch am Mittwoch eine Entscheidung verkündet wird, ist noch unklar. „Wir wollen rechtliche Klarheit.
Das Ganze hat für viel Unruhe in der Gemeinde gesorgt“, sagte der Bürgermeister von Binz, Mario Kurowski (Bürger für Binz), vor der Verhandlung.
Für ihn habe es fragwürdige Begründungen für den Bau des Terminals gegeben.
Unabhängiger von russischen Lieferungen werden Das Terminal, für das extra eine Pipeline vom Festland durchs Meer nach Mukran auf Rügen verlegt wurde, läuft bereits im Regelbetrieb.
Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Nord- und Ostsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden.
Bürgermeister: Touristen stört es nicht, aber es ist eine Gefahr „Unsere Touristen nehmen das Terminal nicht mehr so wahr.
Aber die Gefährdung bleibt“, erklärte Kurowski.
In diesem Jahr seien rund 100.000 Übernachtungen weniger registriert worden.
Er wolle dies aber nicht auf das Terminal schieben, sondern eher auf wirtschaftliche Entscheidungen der Touristen.
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