Gericht entscheidet - Eugen Block darf seine Enkel nicht sehen
Hamburg/Sønderburg – Steakhaus-Patriarch Eugen Block (86) ist mit seinem Versuch gescheitert, gerichtlich Besuche bei seinen Enkeln Klara (15) und Theo (12) durchzusetzen. Das Familiengericht im dänischen Sønderborg wies die Klage des „Block House“-Gründers ab. Damit darf Block die beiden Kinder auch weiterhin nicht gegen deren erklärten Willen treffen. Das geht aus dem Urteil vom 18. September hervor.
Für den Unternehmer ist es die nächste juristische Niederlage in dem seit Jahren eskalierenden Familienkonflikt. Bereits deutsche Gerichte hatten sich zuvor mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Bedingungen Block Kontakt zu seinen Enkeln haben kann.
Das dänische Gericht stellte bei seiner Entscheidung nicht die Interessen des Großvaters, sondern ausschließlich die Situation der Kinder in den Mittelpunkt. Nach Auffassung der Richter sind Klara und Theo weiterhin massiv durch die familiären Auseinandersetzungen belastet und benötigen vor allem Stabilität und Ruhe.
Besonders ins Gewicht fiel nach den Feststellungen des Gerichts eine psychologische Einschätzung aus dem Mai 2026. Danach hatten beide Kinder mehrfach und eindeutig erklärt, keinen Kontakt zu ihrem Großvater haben zu wollen. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein erzwungener Umgang den Kindern helfen oder ihrem Wohl dienen würde.
Deshalb folgte das Gericht der Position von Kindsvater Stephan Hensel (52), gegen den sich die Klage gerichtet hatte, und wies Blocks Antrag vollständig zurück .
Eine wichtige Rolle spielte dabei offenbar auch die Vorgeschichte des Falls. Nach Überzeugung des dänischen Gerichts sind die Kinder bis heute stark von den Geschehnissen rund um die Silvesternacht 2023/2024 geprägt, die Gegenstand des laufenden Strafverfahrens gegen Christina Block (53) in Hamburg sind. Die Mutter muss sich vor Gericht gegen den Vorwurf verteidigen, die gewaltsame Rückholung der Kinder aus Dänemark organisiert zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe.
Im Urteil wird darauf verwiesen, dass zwischen den beteiligten Familienmitgliedern weiterhin ein außergewöhnlich hohes Konfliktniveau herrscht und die Kinder nach Ansicht des Gerichts besonderen Schutz vor weiteren Belastungen benötigen. Beim Prozessauftakt im August hatte Block vor dem Gerichtsgebäude gesagt: „Ich wünsche mir meine Kinder zurück.“ Mit dieser Hoffnung ist er nun gescheitert.
Nach dem Urteil ließ Eugen Block (der die Gesamtkosten des Rechtsstreits trägt) auf BILD-Anfrage mitteilen: „Leider habe ich in dieser ersten Instanz nicht erreicht, dass für die Kinder wieder ein Stück familiäre Normalität einkehren kann. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass mir der Kontakt zu meinen Enkelkindern in Dänemark weiterhin verwehrt bleibt. Als Großvater macht mich das zutiefst traurig.“ Er wolle nun in die nächste Instanz gehen.
Der Kindsvater Stephan Hensel sagte auf BILD-Anfrage: „Das Familiengericht in Sønderborg hat heute entschieden. Klara und Theo sagen seit Langem, dass sie derzeit keinen Kontakt zu ihrem Großvater wünschen. Wir hoffen, dass dieser Wunsch nun endlich respektiert wird.“
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