„Likör ohne Ei“ darf weiter so heißen
Sieg für einen norddeutschen Hersteller: Der vegane „Likör ohne Ei“ darf seinen Namen behalten.
Das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte ein früheres Urteil.
Weil der Fall grundsätzliche Fragen berührt, könnte nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
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