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Nach Leipzig-Anschlag - Innenminister planen Drohnen-Gipfel

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Nach Leipzig-Anschlag - Innenminister planen Drohnen-Gipfel

Berlin – Eine hoch entwickelte Industriegesellschaft ist verletzlich. Das zeigt sich derzeit besonders bei Drohnen. Die Technik entwickelt sich rasant, Behörden und Betreiber kritischer Infrastruktur stehen vor neuen Herausforderungen. Die entscheidende Frage: Wer darf im Ernstfall was – und wer schützt Deutschlands sensible Einrichtungen?

Nach BILD-Informationen gibt es Überlegungen für ein Arbeitstreffen der Innenminister zur Drohnenabwehr. Hamburgs Innensenator und IMK-Präsident Andy Grote (58, SPD) bestätigt: „Derzeit gibt es Überlegungen für ein Arbeitstreffen, das sich thematisch mit Fragen der Drohnenabwehr beschäftigen soll.“ Es handle sich ausdrücklich nicht um eine Sonder-IMK. Ein Termin steht noch nicht fest, könnte aber im September in Hamburg stattfinden. Experten von Bund und Ländern könnten teilnehmen.

Rheinland-Pfalz’ Innenminister Joachim Schwickert (64, CDU) sieht im Vorfall von Leipzig ein „deutliches Warnsignal“. Drohnen seien längst Teil hybrider Bedrohungen. Sein Land baue deshalb die polizeiliche Drohnenabwehr aus und investiere in moderne Technik.

Doch: „Drohnenabwehr kann kein Land allein leisten“, so Schwickert. Wichtig seien Zusammenarbeit mit Bundespolizei, Bundeswehr, US-Streitkräften, KRITIS-Betreibern und anderen Ländern sowie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum.

NRW-Innenminister Herbert Reul sagt: „Leipzig ist ein Weckruf: Drohnen sind längst kein Spielzeug mehr, sie können zu Bomben werden.“ Es brauche klare Zuständigkeiten: „Wer greift wann ein? Wer darf was? Und wer trägt Verantwortung?“ NRW sei gut aufgestellt, doch Experten könnten nicht überall gleichzeitig sein. Reul fordert deshalb bessere Früherkennung und schnellere Reaktionswege.

Hamburg plant einen Schutzschirm über dem Hafen. Grote: „Da sind wir relativ weit“ und hoffen, bald Technik beschaffen zu können.

Experten sehen grundsätzlich weder technische noch rechtliche unüberwindbare Probleme. Für Unternehmen brauche es beim Drohnenabschuss jedoch eine klare gesetzliche Grundlage – Juristen sprechen von „Beleihung“. Dazu kommt: Die Akkudauer einer Drohne ist meist weniger als 30 Minuten. Und: In vier Monaten gibt es bereits eine technisch weiterentwickelte Generation des Fluggerätes.

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