Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
Im Streit um nicht bezahlte Coronamasken will der Bundesgerichtshof (BGH) am 15.
Dezember seine Entscheidung verkünden.
Für den Staat könnte es womöglich nicht so teuer werden wie befürchtet, wie sich am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.
Das letzte Wort ist aber noch lange nicht gesprochen - die BGH-Urteile werden für dutzende Fälle wegweisend sein. (Az.
VIII ZR 131/24 u.a.) Es geht um die staatlichen Maskenkäufe zu Beginn der Coronapandemie im März 2020.
Damals waren Schutzmasken knapp, die Massenproduktion lief vielerorts erst an.
Die Bundesregierung versuchte, möglichst schnell möglichst viel Schutzausrüstung zu beschaffen, vor allem für medizinisches Personal.
Das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) entschied sich für ein sogenanntes Open-House-Verfahren.
Das bedeutet, dass mit allen interessierten Lieferanten Verträge abgeschlossen wurden, wenn sie die Konditionen akzeptierten.
Das Ministerium garantierte eine unbegrenzte Abnahme zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske und 60 Cent pro OP-Maske.
Insgesamt wurden 5,9 Milliarden Euro ausgegeben.
Viele Millionen Masken nahm der Bund aber gar nicht erst an - entweder weil sie Mängel hatten oder weil sie nicht rechtzeitig geliefert wurden.
Zahlreiche betroffene Lieferanten zogen vor Gericht.
Insgesamt dreht sich der Streit um mehr als zwei Milliarden Euro, und die ersten Fälle erreichten nun den BGH als oberste Instanz.
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