Verbraucherschützer klagen - Lidl wegen App-Rabatten vor Gericht
Brandenburg an der Havel – Das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel hat einen Verkündungstermin im Verfahren gegen Lidl angesetzt – und die Vorwürfe haben es in sich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wirft dem Discounter vor, mit der „Lidl Plus“-App ein Zwei-Klassen-System zu schaffen. Wer kein Smartphone, keine Internetverbindung oder keine App hat, zahlt an der Kasse mehr.
Die Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung älterer Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Der fehlende App-Zugang könne zudem zu teilweiser Ausgrenzung aus dem Alltag führen, da viele Dienste wie Flüge, Bustickets und Streaming-Abonnements App-Nutzung erforderten.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte auch gegen die Discounter Netto und Penny aus ähnlichen Gründen geklagt. Diese Klagen wurden allerdings abgewiesen, teilweise wegen fehlender Beweise. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Der Bundesgerichtshof wird sich mit den Fällen befassen müssen. Für die Verhandlung ist noch kein Termin angesetzt.
Für Händler wie Lidl sind die Apps ein lukratives Geschäft: Wer Rabatte will, muss sich registrieren. Registrierte Kunden bekommen exklusive Vorteile, die Händler im Gegenzug bestenfalls treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen zu verstehen, was ihre Kunden wollen. Ob dieses Tauschgeschäft so zulässig ist, muss nun das Gericht entscheiden.
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