Frei laufende Hunde: Wann haftet der Halter, wenn ohne Leine etwas passiert?
Hunde brauchen Auslauf und müssen zwischendurch von der Leine gelassen werden, um sich auszutoben.
Doch wer haftet, wenn das Tier einen Schaden verursacht? Hundebesitzer wissen es: Auch wenn ihr Tier noch so gut erzogen ist – es kann immer etwas passieren.
Etwa, weil der Hund übermütig herumtollt, an jemandem hochspringt oder weil er eine Leine auf dem Boden hinter sich herzieht und jemand drüber stolpert.
Was passiert also, wenn ein Hund nicht angeleint ist und dann einen Schaden verursacht? Wie sieht die Haftung des Halters aus? Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
In Paragraf 833 geht es um die Tierhalterhaftung.
Der Hundebesitzer kommt grundsätzlich immer für die typische Tiergefahr auf, also das Verhalten, dass letztendlich jederzeit geschehen kann – weil es einfach zu seinem Wesen gehört.
Hunde gelten grundsätzlich als unberechenbar Der Gedanke des Gesetzgebers dahinter lautet: Tiere lassen sich nicht in jeder Sekunde kontrollieren und sind damit unberechenbar.
Jeder Hund – egal, ob gut erzogen oder nicht – kann sich in bestimmten Situationen losreißen, beißen oder sich erschrecken.
Deshalb empfehlen Tierschützer und auch Anwälte grundsätzlich eine Hunde -Haftpflicht-Versicherung.
In manchen Bundesländern ist diese sogar vorgeschrieben, in einigen Regionen muss man sie nur für Kampfhunde abschließen.
Doch dieser Schutz kann sinnvoll sein.
Denn wenn ein Hund ohne Leine läuft und etwas passiert, er beispielsweise einem Jogger hinterherrennt und diesen verletzt, haftet der Halter in jedem Fall.
Das gilt auch, wenn keine Leinenpflicht herrschte und der Halter eigentlich nichts falsch gemacht hat.
Leinenpflicht beachten – sonst wird der Fall schlimmer Gravierender wird es, wenn die Leinenpflicht auch noch ignoriert wurde.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.