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Ärger um Standortdaten - 403 Millionen Euro Strafe für Google

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Ärger um Standortdaten - 403 Millionen Euro Strafe für Google

Dieser Streit um Standortdaten wird für Google richtig teuer. Je nach Einstellung können Android-Handys und Google-Dienste eine Spur aus Orten und Wegen hinterlassen. Solche Daten können zeigen, wo jemand wohnt, arbeitet oder seine Freizeit verbringt. Nun steht fest: Nach Ansicht der irischen Datenschützer hat Google beim Umgang mit diesen sensiblen Informationen mehrfach gegen EU-Datenschutzregeln verstoßen. Die Quittung: Google muss 403 Millionen Euro zahlen.

Die irische Datenschutzkommission DPC verhängte die Strafe gegen Google Ireland, wo Googles Europagesellschaft sitzt. Die Behörde prüfte den Umgang mit Ortungsdaten vom 25. Mai 2018 bis zum 4. Februar 2020.

Im Mittelpunkt standen drei Funktionen: „Web- & App-Aktivitäten“ kann neben Suchanfragen und besuchten Seiten auch Aufenthaltsorte erfassen. Ist der „Standortverlauf“ eingeschaltet, speichert er besuchte Orte und Wege in einer Zeitleiste. Die „Standortgenauigkeit“ hilft Android-Handys, ihre Position über WLAN und Mobilfunk genauer zu bestimmen.

Auslöser war eine Studie des norwegischen Verbraucherrats Forbrukerrådet . Daraufhin reichten Ende 2018 mehrere europäische Verbände Beschwerden bei Datenschutzbehörden ein. Ihr Verdacht: Google verstoße gegen die DSGVO – das EU-Regelwerk, das persönliche Daten schützen soll.

Die Verbände kritisierten unklare Menüs und Voreinstellungen. Zudem hätten wiederholte Hinweise Nutzer dazu gedrängt, die Ortung einzuschalten. Vielen sei womöglich nicht bewusst gewesen, welche Daten sie freigeben. Die DPC nahm die Vorwürfe daraufhin in einer eigenen Untersuchung unter die Lupe.

Das Ergebnis dieser Untersuchung fällt deutlich aus: Nach Feststellung der DPC verarbeitete Google die Standortdaten bei „Web- & App-Aktivitäten“ und beim Standortverlauf unrechtmäßig. Zudem speicherte der Konzern die Daten länger als nötig.

Bei der „Standortgenauigkeit“ konnte Google nicht nachweisen, zentrale Datenschutzregeln einzuhalten. Auch bei der Information der Nutzer stellte die Behörde bei allen drei Funktionen Verstöße fest. Deshalb ordnete sie an, dass Google seine Abläufe innerhalb von sechs Monaten ändert.

Gegenüber Reuters erklärte Google, die beanstandeten Richtlinien inzwischen geändert zu haben. So gibt es seit 2019 mehrere neue Kontrollmöglichkeiten. Zu den Neuerungen gehört, dass die Maps-Zeitleiste laut Google inzwischen direkt auf dem Handy gespeichert wird. Nutzer können außerdem selbst festlegen, wann ihre Einträge automatisch gelöscht werden – oder die Löschfunktion ganz abschalten.

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