Streit vor Gericht - YouTuberin muss Video zu Fall Fabian löschen
Frankfurt/Main (Hessen) – Eine YouTuberin muss ein Video zum Mordfall Fabian löschen. Das hat ein Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt/Main am Freitag ergeben. Hintergrund sind Äußerungen über Raffaela J. (41), die beste Freundin von Fabians Mutter Dorina L. (32). Gegen die Lebensgefährtin von Fabians Vater, Gina H. (30), läuft derzeit vor dem Landgericht Rostock ein Mordprozess wegen des Todes des achtjährigen Fabian. Immer wieder geraten Dorina L. und Raffaela J. im Internet ins Visier von selbst ernannten Ermittlern und Influencern . Nun beschäftigte sich auch das Landgericht Frankfurt/Main mit einem Video der YouTuberin Maren Giertz (20.800 Follower). Die aus Nordrhein-Westfalen stammende Esoterikerin und Tarotkartenlegerin veröffentlicht inzwischen auch Videos zu Kriminalfällen und bezeichnet sich selbst als „investigativ“.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin beantragte Raffaela J. eine einstweilige Verfügung gegen mehrere Aussagen der YouTuberin. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei Vorwürfe, die bereits im Mordprozess in Rostock diskutiert worden waren.
Der erste betraf eine Aussage des Zeugen Max G. (24), eines Freundes von Gina H. Vor Gericht behauptet er, von Raffaela J. und einem ihm unbekannten Mann 5000 Euro angeboten bekommen zu haben. Der Richter hatte daraufhin Zweifel an der Aussage des Zeugen geäußert und ihn „ganz, ganz, ganz dringend“ daran erinnert, vor Gericht die Wahrheit zu sagen.
Laut Raffaela J.s Anwalt Severin Riemenschneider habe die YouTuberin diesen angeblichen Bestechungsversuch in einem Video ausgeschmückt. Die entlastenden Passagen hat die YouTuberin nach Ansicht des Anwalts nicht erwähnt. Der Anwalt der YouTuberin, Tim Hoesmann, bestreitet das: Die YouTuberin habe kurze Zeit später in ihrem Video gesagt, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass Raffaela J. etwas damit zu tun habe. Das Vorschaubild sei hingegen „widersprüchlich“ gewesen.
Ein zweiter Streitpunkt war ein Video, das Raffaela J. selbst in den sozialen Medien veröffentlicht hatte. Darin bat sie um Hinweise aus Klein oder Groß Upahl. Die Verteidigung von Gina H. hatte im Rostocker Verfahren behauptet, das Video sei bereits am 13. Oktober 2025 veröffentlicht worden – vor dem offiziellen Auffinden von Fabians Leiche bei Klein Upahl. Die Nebenklageanwältin hält dagegen: Das Video sei erst im Zusammenhang mit einem polizeilichen Zeugenaufruf am 18. Oktober 2025 gepostet worden.
Auch dieses Thema griff die YouTuberin in dem Video auf. Darin sagte sie: „Warum hat Raffaela am 13. gesagt, wo man suchen soll oder wer was gesehen hat, am Freitag, Samstag, Sonntag, aber nicht am Montag? Das finde ich ein bisschen komisch.“
Nach Ansicht von Raffaela J.s Anwalt erweckte diese Darstellung den Eindruck, seine Mandantin habe über besonderes Wissen verfügt. „Das suggeriert ein Sonderwissen bei unserer Mandantin und rückt sie ins Feld der potenziellen Täter“, sagte Riemenschneider zu BILD. Der Anwalt der Gegenseite bestreitet das.
Das Ergebnis nach zweieinhalb Stunden Verhandlung: „Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen“, sagte die Gerichtssprecherin auf BILD-Anfrage.
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