BGH-Urteil: Seniorenwohnheim darf laut Bundesgerichtshof TV-Programm weiterleiten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Heimbetreiber Fernseh- und Hörfunkprogramme im Haus weiterleiten.
Sie müssen dafür keine Extra-Lizenzen abschließen.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.zeit.de — der Inhalt gehört Die Zeit.