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Deutschland

Diese Regeln gelten in Deutschland - Darf ich eigentlich unbegrenzt Pilze sammeln?

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Diese Regeln gelten in Deutschland - Darf ich eigentlich unbegrenzt Pilze sammeln?

Der Korb ist voll, doch wie viele Pilze darf man tatsächlich mit nach Hause nehmen? Beim Pilzesammeln gelten in Deutschland klare Regeln. Wer zu viel einpackt, geschützte Arten pflückt oder in einem verbotenen Gebiet sucht, muss im schlimmsten Fall mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Erfahren Sie hier, wie viele Pilze man sammeln darf und welche Strafen beim Verstoß drohen.

Eine einheitliche Mengenbegrenzung für ganz Deutschland gibt es nicht. Die gesetzlichen Regelungen sprechen häufig lediglich von einer „geringen Menge“ für den persönlichen Bedarf. Wie viel das konkret ist, kann sich je nach Bundesland und Region unterscheiden. Als Orientierung gilt: Laut Bußgeldkatalog ist bis zu ein Kilogramm Pilze pro Person in den meisten Fällen unbedenklich.

Entscheidend ist, dass die Pilze für den Eigenbedarf bestimmt sind. Die Ausbeute sollte also ungefähr dem entsprechen, was sich im eigenen Haushalt verarbeiten und verzehren lässt. Wer größere Mengen sammeln möchte, benötigt gegebenenfalls eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde oder des Waldbesitzers.

Wer Pilze in großen Mengen aus dem Wald holt, um sie anschließend zu verkaufen, überschreitet ohne Erlaubnis die Eigenbedarfsregelung. Für das gewerbliche Sammeln und Verkaufen ist eine Genehmigung notwendig. Der befüllte Korb darf also nicht einfach auf dem Wochenmarkt, an Restaurants oder an andere Abnehmer verkauft werden.

Einige beliebte Speisepilze sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Sie dürfen nur in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Dazu gehören:

Andere seltene Pilzarten dürfen gar nicht gesammelt werden, wie etwa Trüffel oder Grünlinge. Auch unbekannte Pilze sollten nicht wahllos abgeschnitten und mitgenommen werden, um sie später bestimmen zu lassen.

Nicht jeder Wald darf auf der Suche nach Steinpilzen, Maronen und Pfifferlingen betreten werden. In diesen Gebieten ist das Sammeln oft verboten:

Beim Pilzesammeln sollte deshalb immer auf Zäune, Hinweisschilder und örtliche Verbote geachtet werden. Die Bundesländer können das Betreten des Waldes und die erlaubten Sammelmengen in ihren jeweiligen Landeswaldgesetzen genauer regeln.

Wer deutlich mehr als die erlaubte Menge mitnimmt oder in einem gesperrten Gebiet sammelt, riskiert ein Bußgeld. Wie hoch es ausfällt, hängt vom Bundesland und vom konkreten Einzelfall ab. Folgende Bundesländer nennen diese Höchstbeträge:

Für Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es keinen einheitlich ausgewiesenen Bußgeld-Höchstbetrag allein für eine überschrittene Pilzsammelmenge. Kleine Mengen für den persönlichen Bedarf sind grundsätzlich erlaubt. Die Behörden entscheiden von Fall zu Fall – abhängig von Menge, Pilzart, Zweck und Fundort.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.

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