Verwaltungsgericht: Muttermörder klagt gegen Ausweisung
Er ermordete seine Mutter - der vermeintlichen Familienehre wegen.
Nun klagt der Iraker, inzwischen wieder frei, gegen seine Ausweisung.
Der Mörder der sechsfachen Mutter Hanaa S. klagt gegen seine Ausweisung.
Elf Jahre nach dem Mord wehrt sich der 28-jährige Iraker, der seine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren Haft inzwischen verbüßt hat, Deutschland zu verlassen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelte am Dienstag über seine Klage gegen den Kreis Mettmann.
Eine Entscheidung soll innerhalb von zwei Wochen ergehen, wie der Richter zum Abschluss der Verhandlung ankündigte.
Bei dem 28-Jährigen handelt es sich um den ältesten Sohn des Opfers.
Er war 17 Jahre alt, als er seine Mutter einer fragwürdigen Familienehre wegen tötete.
Die 35-jährige Jesidin war von ihrem Sohn, ihrem Ehemann und zwei Brüdern des Ehemannes in einen Teppich gerollt und vermutlich im Hildener Stadtwald umgebracht worden.
Ihre Leiche blieb lange verschwunden.
Der Kreis Mettmann hatte im Januar die Ausweisung des inzwischen aus der Haft entlassenen Sohnes verfügt.
Die Behörde begründet dies mit der Schwere der Tat und einer möglichen Wiederholungsgefahr.
Der Kläger lebe weiterhin in einem von sozialschädlichen Wertvorstellungen geprägten Umfeld und sei weder wirtschaftlich noch sozial integriert.
Seit 16 Jahren in Deutschland Der Anwalt des Klägers argumentierte, sein Mandant lebe seit 16 Jahren in Deutschland, habe keine Kontakte mehr in den Irak und eine Ausbildung zum Maurer absolviert.
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