Erfundene Krankheit - Mutter (42) log über Krebsdiagnose ihres Sohnes
Gießen (Hessen) – Sie log über eine unheilbare Krebsdiagnose ihres kerngesunden Sohnes und trieb Hunderttausende Euro an Spenden ein. Mutter Vanessa O. (42) sitzt jetzt deshalb vor dem Landgericht Gießen.
Die Vorwürfe von Staatsanwalt Kai Karges wiegen schwer: Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erklärte die verheiratete Gießenerin, ihr anfangs 5-jähriger Sohn sei unheilbar an Hautkrebs und später an Leukämie erkrankt. Nur eine spezielle, sehr kostspielige Therapie in den USA könne das Leben ihres Sohnes noch retten.
So sammelte sie von September 2021 bis Oktober 2024 bei Privatpersonen in Hessen und gemeinnützigen Organisationen 358.003,78 Euro an Spenden ein. Um auf die angebliche Tragödie um ihren Jungen aufmerksam zu machen, nutzte sie soziale Medien und die Internet-Spendenplattformen Spendenseite.de und GoFundMe. „Im Falle einer Verurteilung droht hier wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung eine Strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Haft “, so Staatsanwalt Karges.
Vanessa O. reagierte auf die Anklage mit einer knappen Erklärung, die ihr Verteidiger Ramazan Schmidt verlas. Darin gab sie die Taten und die Geldbeträge zu. Sie verfolgte den ersten Verhandlungstag ruhig, ohne Emotionen. Laut Staatsanwalt flogen die Lügen um ihren kleinen Sohn Anfang 2024 auf, als die Kinderärztin über soziale Netzwerke von der angeblichen Krankheit erfuhr. Sie verständigte das Jugendamt, die Polizei schaltete sich ein und umfangreiche Ermittlungen begannen. „Das gesamte Konstrukt stürzte plötzlich ein.“
Der Junge lebe heute nicht mehr bei der Familie, sei in die Obhut des Jugendamtes genommen worden. Für Staatsanwalt Karges sei dieser Fall „in der Höhe des Geldes ungewöhnlich“ und auch die menschliche Komponente sei unfassbar. „Das habe ich persönlich noch nicht erlebt.“
Haben Sie Fehler entdeckt? Möchten Sie etwas kritisieren? Dann schreiben Sie uns gerne!
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.