Mordversuch an Polizisten - Lange Haftstrafen für E-Scooter-Bande
Frankfurt/Main – Das war kein böser Jungenstreich, keine Silvester-Randale. Das war ein Mordversuch. Zu diesem Schluss kam jetzt das Frankfurter Landgericht und verhängte nach der brutalen E-Scooter-Attacke auf einen voll besetzten Streifenwagen lange Jugendstrafen gegen drei junge Männer.
Der Silvesterabend 2024 begann mit Randalen. Gegen 22.40 Uhr meldete eine Anwohnerin der Polizei mehrere verdächtige Jugendliche in der Frankfurter Nordweststadt. Die Gruppe schob Müllcontainer zusammen und bereitete offenbar Barrikaden vor. In der Gegend ein gewohnter Vorbote für Gewalt und Zerstörung. Als mehrere Streifenwagen anrückten, flüchteten die Jugendlichen. Ein Polizeiwagen des 14. Reviers suchte daraufhin im Umfeld des Nordwestzentrums nach den Verdächtigen.
Dann schlugen die Teenager zu. Als der Streifenwagen unter einer Fußgängerbrücke hindurchfuhr, warfen sie einen rund 30 Kilogramm schweren E-Scooter von oben auf das Fahrzeug. Der Roller krachte in die Front des Wagens, zertrümmerte die Windschutzscheibe, drückte das Dach ein und zerstörte das Blaulicht. Im Inneren saßen fünf Polizisten, zwei wurden verletzt .
Das Gericht ist überzeugt: Die Täter nahmen den Tod der Polizisten in Kauf. Der Vorsitzende Richter verwies auf ein Gutachten. Demnach entschieden nur zwei Hundertstelsekunden darüber, dass der E-Scooter die Windschutzscheibe nicht vollständig durchschlug. Andernfalls hätte die Attacke tödlich enden können. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gruppe an diesem Abend gezielt Einsatzkräfte angreifen wollte.
Der heute 18 Jahre alte Hauptangeklagte bestritt im Prozess bis zuletzt, den E-Scooter geworfen zu haben. Er sei nicht die Person auf den Videoaufnahmen von der Brücke, argumentierte die Verteidigung. Das Gericht glaubte ihm nicht. Es stützte sich unter anderem auf Videos und Zeugenaussagen. Der 18-Jährige wurde wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von insgesamt sieben Jahren verurteilt. Zur Tatzeit stand er bereits unter Bewährung.
Ein heute 20 Jahre alter Mitangeklagter wurde als Organisator der Angriffe zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Ein weiterer Angeklagter (19) erhielt vier Jahre und zehn Monate Jugendstrafe. Das Urteil fiel am Ende sogar härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Verteidigung des Haupttäters kündigte Revision an.
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