Landtag: Saar-Landtag gegen Neuausrichtung von «Demokratie leben»
Der saarländische Landtag hat sich gegen die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplante Neuausrichtung des Bundesprogramms «Demokratie leben!» ausgesprochen. Dieses Programm habe sich als «zentrales Element der Demokratieförderung» etabliert, heißt es in einer von der absoluten SPD-Mehrheit im Landesparlament beschlossenen Erklärung. Die «Schwächung bewährter Strukturen» sei «das falsche Signal».
Im Saarland gingen mit dem Wegfall der Bundesförderung mehr als 416.000 Euro an Fördermitteln verloren. «Wir wollen, dass die angekündigte Einstellung von Projekten zurückgenommen wird. Wir wollen, dass politische Bildung und Extremismusprävention mindestens auf dem jetzigen Niveau fortgeführt werden», sagte Réka Klein ( SPD ). Der Abgeordnete Raphael Schäfer (CDU) verwies hingegen auf den Bundesrechnungshof, der massive Kritik an einem «Projektsammelsurium» von «Demokratie leben!» geübt habe: «Deswegen ist ein Neustart des Förderprogramms notwendig.»
Mit dem Beschluss wurde die Landesregierung von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) aufgefordert, «sich auf Bundesebene für eine verlässliche und langfristige Finanzierung erfolgreicher Projekte der Demokratieförderung einzusetzen». Das Bundesprogramm «Demokratie leben!» läuft seit 2014 und hat dieses Jahr etwa 190 Millionen Euro zur Verfügung, um bundesweit Verbände und Projekte zu fördern. Gefördert wurden nach Angaben des Bundesfamilienministeriums zuletzt 360 Partnerschaften für Demokratie und etwa 3.000 Projekte oder Initiativen. Prien hat angekündigt, dass die Förderung von rund 200 von insgesamt mehreren Hundert Projekten zum Jahresende auslaufen und die Förderrichtlinien überarbeitet werden sollen.
Der Landtag lehnte einen Entwurf der dreiköpfigen AfD-Fraktion für ein «Demokratie- und Wahlrechtsschutzgesetz» mit den Stimmen von SPD und CDU ab. Mit dem Entwurf sollte die Zulassung von Kandidaten für Bürgermeisterwahlen durch den Gemeindewahlausschuss neu geregelt werden. Ein Wahlvorschlag dürfe nicht deshalb zurückgewiesen werden, weil der Wahlausschuss Zweifel daran habe, ob ein Bewerber die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
«Wir wollen verhindern, dass aus der Zulassungsprüfung eine Gesinnungsprüfung wird», sagte Christoph Schaufert ( AfD ). Das Kandidatenfeld dürfe «nicht so ausgedünnt werden, dass es letztlich egal ist, wen man wählt». Er verwies unter anderem auf die Nichtzulassung von mehreren AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen in Niedersachsen. Klein sagte, wer Bürgermeister oder Landrat werden wolle, müsse die beamtenrechtlichen Anforderungen erfüllen, unter anderem das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dies müsse vor der Wahl geprüft werden. Auch Schäfer sagte, die Wahlausschüsse entschieden nach einer «rechtsstaatlichen Einzelfallprüfung».
In dem AfD-Antrag hieß es, die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei sei kein Grund für einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht. Dies gelte auch dann, wenn die betreffende Partei durch den Verfassungsschutz beobachtet werde. Die beamtenrechtliche Prüfung dürfe erst nach der Wahl erfolgen.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.zeit.de — der Inhalt gehört Die Zeit.