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Geschenke und Steuern: Warum Sie bereits kleine Geldgeschenke dem Finanzamt melden müssen

Stern ·
Geschenke und Steuern: Warum Sie bereits kleine Geldgeschenke dem Finanzamt melden müssen

Wer Geld verschenkt, muss oft mehr beachten als gedacht.

Ab wann greift die Schenkungssteuer – und welche Freibeträge gelten? Ob am Geschenketisch, unter dem Tannenbaum oder getarnt in einer Glückwunschkarte: Manch einer verschenkt lieber bares Geld als ein klassisches Präsent.

Was viele nicht wissen: In bestimmten Fällen muss das Finanzamt über das Geldgeschenk informiert werden.

Sowohl der Beschenkte als auch der Schenkende müssen das Geldgeschenk binnen drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen.

Eine Schenkungssteuer fällt allerdings erst an, wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden.

Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt vom Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem ab.

Besonders großzügig sind die Regelungen für Ehepartner und Kinder .

Für andere Verwandte oder nicht verwandte Personen gelten dagegen deutlich niedrigere Freibeträge.

Diese Freibeträge gelten bei Geldgeschenken Gemäß den Paragrafen 15 und 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) gelten folgende Freibeträge: Steuerklasse Verhältnis Freibetrag I Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro I Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro I Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000 Euro I Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 Euro I Urenkel 100.000 Euro II Eltern und Großeltern 20.000 Euro II Geschwister und deren Kinder 20.000 Euro II Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern 20.000 Euro II geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner 20.000 Euro III alle übrigen beschenkten Personen 20.000 Euro Die Freibeträge gelten für zehn Jahre.

Kleinere Schenkungen können sich über die Jahre aufsummieren und den Freibetrag überschreiten.

Nach Ablauf der zehnjährigen Frist kann der Freibetrag erneut in Anspruch genommen werden.

Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, fällt auf den darüber hinausgehenden Betrag Schenkungssteuer an.

Wie hoch diese ausfällt, richtet sich wiederum nach der Steuerklasse und der Höhe der Schenkung.

Diese Sätze gelten bei der Schenkungssteuer Wert der Schenkung (oberhalb des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III bis 75.000 Euro 7 Prozent 15 Prozent 30 Prozent bis 300.000 Euro 11 Prozent 20 Prozent 30 Prozent bis 600.000 Euro 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent bis 6.000.000 Euro 19 Prozent 30 Prozent 30 Prozent bis 13.000.000 Euro 23 Prozent 35 Prozent 50 Prozent bis 26.000.000 Euro 27 Prozent 40 Prozent 50 Prozent über 26.000.000 Euro 30 Prozent 43 Prozent 50 Prozent Ausnahmen bei der Meldepflicht von Geschenken Allerdings muss nicht jedes Geldgeschenk dem Finanzamt angezeigt werden. Übliche Gelegenheitsgeschenke müssen in der Regel nicht beim Finanzamt angezeigt werden.

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