Justizministerin Stefanie Hubig ruft Beamte auf, rechtswidrigen AfD-Weisungen zu widersprechen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat vor möglichen Gefahren einer AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt gewarnt. Die SPD-Politikerin rief Beamte in dem Bundesland dazu auf, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Regierung zu widersprechen.
»Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung«, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.«
Ein Beamter könne »sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde«, sagte Hubig. Sie betonte gleichzeitig die Unabhängigkeit der Justiz: »Ich bin mir sicher, dass sich die Justiz gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde.«
Bei Staatsanwaltschaften sei der rechtliche Rahmen allerdings anders, sagte die Ministerin. »Als Teil der Exekutive unterliegen sie einem ministeriellen Weisungsrecht. Allerdings ist das natürlich begrenzt.« Sie habe »keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden«.
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Außerdem gebe es den sogenannten Bundeszwang im Grundgesetz, durch den ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber einem Land begründet werden könnte. Hubig nannte als Beispiel den Fall, dass eine Landesregierung ihre Behörden anweise, »geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen«.
Dann könnte die Bundesregierung den Landesbehörden »direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden«, sagte die Ministerin. Sie benötige aber dazu die Zustimmung des Bundesrates.
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