Wegfall der Informationspflicht: Kaum einer weiß es: Wie sich Krankenversicherte jetzt vor Beitragserhöhungen schützen können
Krankenversicherte wissen oft nicht, dass ihre Krankenkasse sie nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren muss.
Das kann für Versicherte teuer werden.
Seit Ende Juli sind Krankenkassen in Deutschland nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Mitglieder über die Erhöhung des Zusatzbeitrags zu Infomieren.
Laut der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) haben drei Viertel (76 Prozent) der Versicherten noch nicht mitbekommen, dass die Informationspflicht weggefallen ist.
Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar bestehen, doch das nützt am Ende womöglich wenig, wenn schon die ersten Beiträge vom Gehalt abgezogen wurden.
Versicherten bleibt jetzt nur noch ein Weg übrig.
Wegfall der Informationspflicht erschwert Sonderkündigung Versicherte können ihre Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse dank eines Sonderkündigungsrechts kündigen.
Allerdings geht das laut vzbv nur, wenn die Kündigung bis zum Monatsende, in dem der höhere Beitrag zuerst erhoben wird, erfolgt.
Bekommen Versicherte erst auf dem Lohnzettel mit, dass ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, ist es also womöglich schon zu spät, um die Mitgliedschaft zu kündigen.
Dazu sagt Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverbandes: "Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen.
Das Sonderkündigungsrecht wird damit faktisch ausgehöhlt." Dieser Weg bleibt Versicherten jetzt Der Wegfall der Informationspflicht bedeutet, dass Krankenkassen nicht mehr Millionen Briefe an ihre Mitglieder schicken müssen, um diese über Beitragsänderungen zu informieren.
Die Krankenkassen sparen so jede Menge Briefkosten.
Zwar sind sie von der Pflicht, persönlich zu informieren, jetzt entbunden, aber das bedeutet nicht, dass die Krankenkassen für ihre Mitglieder nicht weiterhin transparent sein möchten.
Wie die dpa berichtet, wollen zahlreiche Krankenkassen – wie etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer, die AOK oder die DAK-Gesundheit – ihre Mitglieder auf anderen Kanälen wie etwa Websites, E-Mails oder Mitgliederzeitschriften informieren, sollten sich die Beiträge ändern.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.