Handgepäck richtig packen: Bei diesen Dingen gelten besondere Regeln
Powerbank, Shampoo oder Souvenir: Diese Handgepäck-Fallen können an der Sicherheitskontrolle für Probleme sorgen.
Die Wasserflasche ist leer, das Taschenmesser bleibt zu Hause und das Shampoo wurde in ein kleines Fläschchen abgefüllt.
Damit sollte an der Sicherheitskontrolle des Flughafens eigentlich nichts mehr schiefgehen.
Trotzdem landen immer wieder Gegenstände im Handgepäck , die dort nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.
Besonders tückisch sind Produkte, die auf den ersten Blick eigentlich unproblematisch wirken.
1.
Die fast leere große Shampoo-Flasche Bei Flüssigkeiten zählt an herkömmlichen Kontrollspuren nicht, wie viel tatsächlich noch enthalten ist, sondern wie groß der Behälter ist.
Dort darf ein einzelnes Behältnis maximal 100 Milliliter fassen.
Eine nur halb gefüllte 200-Milliliter-Flasche erfüllt die Vorgabe also nicht.
Wenn der Flughafen mit moderner CT-Technik ausgestattet ist, können inzwischen allerdings größere Flüssigkeitsbehälter erlaubt sein.
Welche Regel gilt, hängt daher vom Flughafen.
2.
Marmelade, Zahnpasta und andere überraschende „Flüssigkeiten“ Nicht nur Getränke zählen als Flüssigkeit.
Die EU-Kommission zählt unter anderem Gels, Pasten, Lotionen, Suppen, Sirup, Zahnpasta und ähnliche Konsistenzen dazu, was oft zu unangenehmen Momenten in der Security führt.
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