Offensive gegen Extremisten - Günther durchleuchtet Eheleute von Geheimnisträgern
Kiel – Spannende Entwicklung im Bundesland von Daniel Günther (53)! Beim Landeschef von Schleswig-Holstein müssen Bürger künftig noch mehr von sich preisgeben, wenn sie sich für einen Job mit Zugang zu Staatsgeheimnissen bewerben. Nicht nur die eigenen Social-Media-Profile werden durchleuchtet – sondern auch die des Ehepartners oder Lebensgefährten. Und das, auch wenn der Partner selbst gar nicht im sensiblen Bereich arbeitet! Im Klartext: Auch die Kindergärtnerin wird gecheckt, wenn ihr Partner als Polizist Zugang zu Staatsgeheimnissen hat.
Das sieht eine Neufassung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes vor, über die der Landtag kommende Woche berät. Konkret geht es um Mitarbeiter im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich, die Zugang zu als geheim eingestuften Akten und Daten haben. Beispielsweise bestimmte Einheiten der Polizei oder die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes .
Eine Sprecherin des Innenministeriums von Magdalena Finke ( CDU ) zu den „Kieler Nachrichten“: „Die Einsicht in öffentliche Social-Media-Profile wird zukünftig eine Standardmaßnahme“. Begründung: Soziale Netzwerke seien ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte .
Bei der Sicherheitsüberprüfung müssen Bewerber und Beschäftigte künftig auch eigene Webseiten, Social-Media-Profile (z.B. Facebook , Instagram, TikTok) und Nutzernamen der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Das gilt auch für deren Ehepartner oder Lebenspartner, die dafür ihre Einwilligung geben müssen. Bei allen Arten der Sicherheitsüberprüfung ist es dem Verfassungsschutz erlaubt, Einsicht in den öffentlich sichtbaren Teil der sozialen Netzwerke zu nehmen. Die Prüfung des Ehepartners erfolge, „um Sicherheitsrisiken aus dem engsten persönlichen Umfeld frühzeitig zu erkennen und reagieren zu können“.
Künftig ist die erneute Vollüberprüfung von bereits Beschäftigten in der Regel alle zehn Jahre vorgeschrieben. Das bedeutet: Über kurz oder lang wird auch ein Großteil des bereits überprüften Personals mit dem neuen Social-Media-Check konfrontiert.
Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder sind wegen ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung nicht vom Gesetz betroffen – und damit auch nicht vom Social-Media-Check.
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