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Nächster Gerichtstermin wahrscheinlich - Abfindungs-Zoff um Ex-Dynamo-Boss

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Nächster Gerichtstermin wahrscheinlich - Abfindungs-Zoff um Ex-Dynamo-Boss

Dynamo Dresden droht der nächste Gerichtstermin! Wie BILD erfuhr, hat der Klub-Aufsichtsrat das Vergleichsangebot von 50.000 Euro Abfindung für den ehemaligen Kommunikations-Geschäftsführer David Fischer (42) abgelehnt. Dieses war aus dem ersten Güte-Termin vor dem Landgericht Dresden hervorgegangen.

Am 8. September hatte das höchste Klub-Gremium unter Vorsitz von Michael Ziegenbalg (40) getagt. Dabei entschieden sich die Aufsichtsräte des Zweitligisten, den Betrag so nicht zu akzeptieren. Entsprechend machten sie Fischer selbst ein weiteres Gegenangebot. Dieses soll nach BILD-Informationen zwischen 30.000 und 35.000 Euro gelegen haben.

Fakt ist: Der Verhandlungsspielraum ist nicht mehr groß. Problem: Der Ex-Dynamo-Boss winkte umgehend erneut ab. Dadurch läuft es derzeit auf einen zweiten Termin vorm Landgericht hinaus, bei dem dann immer noch friedlich eine Einigung erzielt werden kann. Erst danach würde es zu einem Showdown kommen können, wenn das Arbeitsgericht selbst ein Urteil fällen muss.

Fischers Rechtsanwalt Gerd Berninger hatte vor diesem bereits zuletzt gesagt: „Wenn man sich nur mal das öffentliche Interesse bei den hier anwesenden Personen ansieht, liegt es, glaube ich, sicher im Interesse beider Parteien, nicht mehr Details aufrollen zu müssen.“

Doch genau dazu könnte es nun kommen. Im ersten Güte-Termin hatte Richter Hans-Joachim Brauns (65) auf die eigene Geschäftsordnung des Dynamo-Aufsichtsrats verwiesen und sah darin – so wörtlich – „das größte Risiko“ für den Verein. Er präsentierte die entsprechende Stelle (Paragraf 4) auf einem Bildschirm.

Dort ist geregelt, dass „alle“ Aufsichtsratssitzungen sieben Tage zuvor einberufen werden müssen. Fischer plädiert, dass dies bei seiner Freistellung so nicht erfolgt wäre. Sprich: ein Formfehler basierend auf einem Ordnungsmakel, der später Folgen haben könnte. Nach BILD-Informationen gäbe es für Dynamo aber auch Möglichkeiten, diese Argumentation zu entkräften.

Fischers offenes Restgehalt betrug 104.000 Euro brutto für etwa siebeneinhalb Monate, nach einem zuvor geschlossenen Aufhebungsvertrag wurde ihm noch fristlos gekündigt. Er soll im Nachgang seiner Freistellung noch sensible Daten der SGD weitergeleitet haben.

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