Realityshow: Diese Änderungen erwarten die Zuschauer beim „Sommerhaus der Stars“
Das „Sommerhaus der Stars“ ist ein Klassiker unter den Realityshows.
Doch auch Altbewährtes braucht gelegentlich Updates.
Das sind die zwei Neuerungen in diesem Jahr.
Bei der neuen Staffel "Sommerhaus der Stars hat der Sender das Regelwerk an zwei entscheidenden Stellen verändert, und die Neuerungen dürften vor allem bei den Nominierungen für das Rausschmiss-Votum der Zuschauer für noch mehr Zündstoff sorgen – zusätzlich zu den üblichen Beziehungstests.
Schon gleich zu Anfang wird das bewährte Prinzip aufgebrochen: Nicht alle acht Paare treten gemeinsam zum ersten Spiel an.
Stattdessen wird das Teilnehmerfeld in zwei Hälften aufgeteilt, in denen jeweils drei Paare gegeneinander antreten.
Zwei Teams bleiben zunächst außen vor und müssen zuschauen.
Deren erste Gelegenheit, sich den wichtigen Nominierungsschutz zu sichern, ist damit bereits verstrichen, bevor sie überhaupt mitspielen konnten.
Welche Paare in den jeweiligen Triellen aufeinandertreffen, hält RTL bislang noch geheim. „Sommerhaus der Stars“ mit neuen Regeln Noch mehr Einfluss auf die Stimmung in der WG dürfte allerdings die zweite Neuerung haben.
In der sogenannten Entscheidungsnacht bestimmen die prominenten Hausbewohner nämlich ab jetzt gemeinsam, welches Paar beim jeweils nächsten Spiel nicht antreten darf.
Die Sperre kann sogar mehrere Spiele umfassen.
Wer von seinen Mitstreitern zum Zuschauen verdonnert wird, hat keine Möglichkeit, sich einen Nominierungsschutz zu erspielen – und muss mit ansehen, wie die Konkurrenz ihre Position im Haus stärken kann.
Das dürfte interessante Folgen haben, denn somit zählt nicht mehr nur, wer bei den Spielen die besten Leistungen abliefert, körperlich oder taktisch.
Stattdessen können nun auch Sympathien untereinander und das Verhalten im Alltag abseits der Spiele entscheidend dafür sein, wer überhaupt eine Chance auf den Schutz vor der Nominierung bekommt.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.