Überwachung an Plätzen: Gesetz für mehr Videoüberwachung in Kommunen nimmt Form an
Brandenburgs Innenministerium will Ordnungsbehörden erlauben, öffentliche Plätze mit Kameras zu überwachen.
Ein Gesetzentwurf nennt besondere Voraussetzungen.
Was plant das Ministerium konkret? Brandenburgs Innenministerium will den Weg für mehr Videoüberwachung in den Kommunen frei machen.
Die Ordnungsbehörden sollen künftig öffentliche Straßen und Plätze mit Kameras überwachen und Personen dabei filmen dürfen, wie aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Dabei müssten jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa eine erhöhte Kriminalitätsgefahr an diesen Orten oder der Schutz gefährdeter Einrichtungen wie Amtsgebäuden und Bahnhöfen. Überwachung muss begründet werden Zudem sollen künftig die Behörden bei Menschenansammlungen personenbezogene Daten sammeln können oder Menschen filmen dürfen, wenn konkrete Hinweise darauf hindeuten, dass Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden könnten.
Diese Daten dürften auch für einen Monat gespeichert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf .
Zunächst hatte der RBB berichtet.
Forderung nach mehr Sicherheit Der Wunsch nach mehr Überwachung an Kriminalitätshotspots ist nicht neu.
In Cottbus hatte der Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) deutlich gemacht, dass er nur auf eine Gesetzesgrundlage warte.
Er erhoffe sich, damit auch potenzielle Kriminelle abzuschrecken. „Wenn es nicht mehr notwendig erscheint, dann sind wir die Ersten, die diese Kameras entweder abschalten oder woanders aufbauen“, sagte Schick zu Jahresbeginn.
Die Mehrheit der Bürger wünsche sich einen der Situation entsprechenden Einsatz solcher Überwachungsmittel.
Wenn der Ort wieder sicherer werde, werde man auch auf die Kameras verzichten, betonte der Oberbürgermeister. „Öffentliche Veranstaltungen, hochfrequentierte Straßen und Plätze sowie kritische Infrastrukturen sind in besonderem Maße von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten betroffen und stellen zugleich potenzielle Angriffsziele dar“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Diese wolle man besser schützen.
Das gelte für Orte, an denen davon auszugehen ist, „dass sich dort erfahrungsgemäß Straftäter verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder begehen, oder sich Personen unter Verstoß gegen Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote oder ausländerrechtliche Bestimmungen aufhalten oder der Prostitution nachgehen“.
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