Altersvorsorge: So beantragen Sie die „Mütterrente“ (auch, wenn Sie Vater sind)
Der Elternteil, der für die Kindererziehung im Job pausiert, verliert dadurch Geld und Ansprüche auf die Rente.
Dies soll die sogenannte Mütterrente ausgleichen.
Was Sie wissen müssen.
Kindererziehung kostet Zeit (und Geld und Kraft und Nerven …).
Für Elternteile, die deshalb zeitweise nicht oder nicht voll arbeiten können, wirkt sie sich zudem auch auf die spätere Rente aus.
Da man aber mit kleinen Kindern in seiner Obhut ja nicht Däumchen dreht, erhält man für Erziehungszeiten unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte gutgeschrieben.
Die sogenannte Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente.
Umgangssprachlich wird damit die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bezeichnet.
Anspruch haben übrigens nicht nur Mütter: Auch Väter können sich entsprechende Zeiten anrechnen lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das sogar für Großeltern oder andere Verwandte, die ein Kind vollständig erzogen haben.
Pro Kind kann die Erziehungszeit allerdings immer nur einer Person gutgeschrieben werden.
Wichtig ist jedoch: Diese Zeiten werden nicht automatisch berücksichtigt.
Sie müssen bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Mütterrente soll Erziehungszeiten ausgleichen Wie viel Rentenanspruch fällig wird, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab.
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