Debatte um Widerspruchslösung: Gegensätzliche Organspende-Anträge im Bundestag eingebracht
Bislang dürfen einem Menschen nur Organe entnommen werden, wenn dieser einer Spende vor seinem Tod ausdrücklich zugestimmt hat. Eine parteiübergeifende Gruppe will das angesichts des gravierenden Mangels an Spenderorganen ändern und eine Widerspruchsregelung einführen. Protest kommt von 58 Abgeordneten.
Im Ringen um mehr Organspenden in Deutschland schlägt eine Abgeordnetengruppe im Bundestag mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden vor - und stellt sich damit strikt gegen eine Widerspruchsregelung. Diese würde "einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen", heißt es in einem nun eingebrachten Antrag, den 58 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken unterstützen. Über den Antrag soll der Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten in der kommenden Woche erstmals beraten.
Eingebracht wurde dafür auch schon ein Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von mehr als 200 Abgeordneten, die eine Widerspruchsregelung einführen will - und damit eine grundlegende Umstellung: Erwachsene sollen demnach automatisch als Spender nach dem Tod gelten, außer sie haben vorher aktiv widersprochen. Bisher ist für Organentnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
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