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OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis

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OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis

Wer Kunden-Apps nutzt, zahlt oft mit seinen Daten.

Ein Gesamtpreis nach Verbraucherrecht entsteht dadurch laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln aber nicht.

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