Klage gegen Glücksspielbehörde - Capital Bra verliert Eilverfahren um 250.000 Euro
Berlin/Halle – Bittere Schlappe für Capital Bra (31)! Der Rapper ist mit seinem Eilantrag gegen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Es geht um ein Zwangsgeld von 250.000 Euro, das die Behörde gegen ihn im Februar verhängt und im April öffentlich gemacht hatte. Fass mir den Artikel zusammen
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin entschied jetzt: „Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.“ Capital Bra, der bürgerlich Vladyslav Balovatsky heißt, muss die Verfahrenskosten tragen. Der Streitwert liegt bei 262.500 Euro. Der Musiker wollte verhindern, dass die Glücksspielbehörde ihre Bescheide vollstreckt, solange über seine Klage im Hauptverfahren noch nicht endgültig entschieden ist. Die GGL hatte ihm Werbung für in Deutschland unerlaubtes Online-Glücksspiel untersagt und ein Zwangsgeld von 250.000 Euro festgesetzt.
Doch die Richter urteilen: „Der Untersagungsbescheid vom 26. November 2025 ist bestandskräftig.“ Das bedeutet: Capital Bra kann das Werbeverbot nach Auffassung des Gerichts nicht mehr erfolgreich mit einer verspäteten Klage angreifen. Laut dem Beschluss, der BILD vorliegt, wurde der Bescheid am 28. November 2025 zugestellt. Die Klagefrist endete demnach am 29. Dezember 2025. Capital Bras Klage ging aber erst am 17. Mai 2026 beim Verwaltungsgericht ein und damit nach Ansicht der Berliner Richter zu spät.
Capital Bras Anwalt Dr. Nik Sarafi widerspricht dieser Bewertung. Er erklärt gegenüber BILD: „Das Verwaltungsgericht hat unseren Antrag aus formellen Gründen abgelehnt, ohne die inhaltlichen Einwände gegen die Bescheide zu prüfen.“ Die Kanzlei sei erst nach Ablauf der vom Gericht angenommenen Monatsfrist beauftragt worden. Capital Bra habe nach Angaben seines Anwalts erstmals von den Verfahren erfahren, als ihm die Polizei ein Schriftstück übergeben habe. Ein Fristversäumnis der Kanzlei habe es deshalb nicht gegeben.
Der Anwalt erklärt weiter: „Die Bescheide wurden an eine frühere Anschrift in Berlin zugestellt. Wir haben vorgetragen und belegt, dass sich Capital Bra zu diesem Zeitpunkt in Zypern aufhielt und nicht mehr an dieser Anschrift wohnte.“ Ab wann eine Klage als verspätet gilt
Brisant ist der Streit um die Zustellung auch, weil Capital Bra weiterer Ärger dadurch droht. Er hatte laut des Gerichtsbeschlusses am 21. Juni dieses Jahres eidesstattlich erklärt, seit August 2025 keine Wohnung mehr in Deutschland zu unterhalten. Das Gericht verweist jedoch auf Meldedaten, wonach er seit März 2026 wieder unter einer deutschen Adresse gewohnt habe. Die Richter sprechen deshalb von einem offensichtlichen Widerspruch und einer „strafbewehrten Falschangabe in der eidesstattlichen Versicherung“.
Beim Zwangsgeld sieht das Gericht ebenfalls „keine ernstlichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit. Capital Bra habe nach den unbestrittenen Feststellungen der Behörde seine Internetangebote weiter betrieben und dort für in Deutschland unerlaubte Glücksspiele geworben. Das Zwangsgeld von 250.000 Euro bleibt damit vorerst vollstreckbar.
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