Wohnen: Sie wollen eine Klimaanlage? Das müssen Sie als Mieter oder Eigentümer wissen
Mit den steigenden Temperaturen wächst auch die Sehnsucht nach Abkühlung.
Eine Klimaanlage macht die Temperatur in Wohnung oder Haus erträglicher.
Welche Lösung sich für wen eignet.
Die Hitze kehrt zurück.
Nach der ersten Welle im Juni ziehen die Sommer-Temperaturen bald wieder deutlich an.
Kein Wunder, dass immer mehr Menschen über den Kauf einer Klimaanlage nachdenken.
Hier erfahren Sie, welche Lösung für Sie die richtige ist – und welche Regeln dafür gelten.
Eine Klimaanlage als Mieter? Sind Sie Mieter, ist die Auswahl bei Klimaanlagen deutlich eingeschränkt: Grundsätzlich erlaubt sind nur Lösungen, die keine bauliche Veränderung erfordern.
Sonst muss der Vermieter explizit zustimmen, dass Umbauten wie Wanddurchbrüche oder fest installierte Leitungen vorgenommen werden dürfen.
Mieter haben die Wahl zwischen Split-Anlagen oder Monoblock-Geräten.
Erstere bestehen aus einer Außen- und einer Inneneinheit, die über Leitungen miteinander verbunden sind.
Weil die Außenanlage installiert und Rohre gelegt werden müssen, erfordern sie in der Regel eine Zustimmung des Eigentümers.
Obwohl sie leiser und effizienter sind, kommen sie für Mieter deshalb in der Regel eher nicht infrage.
Monoblock-Geräte lassen sich flexibel aufstellen, leiten die Abwärme durch einen Schlauch nach draußen.
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