„Abartige sexuelle Fantasien“: Lebenslang für Mord an US-Touristin? - Vater erinnert an Amy
Fast 32 Jahre nach dem Mord soll bald ein Urteil fallen.
Doch es geht nicht nur um Schuld und Strafe, sondern auch um die Erinnerung an eine junge Frau, deren Familie Jahrzehnte auf Antworten wartete.
Nach fast 32 Jahren steht im Mordfall Amy Lopez ein Urteil unmittelbar bevor: Der Mann, der die US-amerikanische Touristin in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben soll, soll nach Forderung der Staatsanwaltschaft die Höchststrafe bekommen.
Sie plädierte vor dem Landgericht Koblenz für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.
Und es sei eine besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Der 81 Jahre alte Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn über seinen Anwalt Volker Klein vollumfänglich eingestanden.
Für die Staatsanwaltschaft besteht auch mit Blick auf die forensischen Untersuchungen „keinerlei Restzweifel“.
Die Anwälte der Nebenkläger, der Familie von Amy Lopez, schlossen sich in wesentlichen Punkten der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
Der Gerichtssaal ist auch am dritten Verhandlungstag gut gefüllt.
Der 81-jährige Deutsche hört den Verlesungen zunächst aufmerksam, wenn auch regungslos zu – für ihn geht es möglicherweise um den Rest seines Lebens, wie auch sein Anwalt zuvor anmerkte.
Wie lang ist lebenslang? Eine lebenslange Haft ist die höchste Strafe im deutschen Strafrecht, sie wird am häufigsten bei Mord verhängt.
Sie ist unbefristet und kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden – dann wäre der Angeklagte 96 Jahre alt.
Wenn das Gericht allerdings – wie hier gefordert – eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann ein Täter nur in Ausnahmefällen nach 15 Jahren freikommen.
Daher sei die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld eine juristische Frage, sagt Verteidiger Klein , die aufgrund des hohen Alters des Angeklagten jedoch kaum einen Unterschied mache.
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