Vorwürfe gegen Dynamos Aufsichtsrats-Chef - Zweitligist droht der nächste Bosse-Krach
Sportlich endlich wieder auf dem richtigen Weg steuert Dynamo Dresden in die nächsten Turbulenzen! Mehrere Mitglieder haben ein Ehrenratsverfahren gegen Aufsichtsrats-Boss Michael Ziegenbalg beantragt. Es geht um Geschäfte, die der hauptamtliche Versicherungsmakler über die Klub-Geschäftsführung mit dem eigenen Verein abgeschlossen hat.
Der selbst in der Kritik stehende Ehrenrat soll prüfen, ob ein Interessenskonflikt zu Ziegenbalgs Ehrenamt als oberster Kontrolleur der Dynamo-Geschäftsführer entstanden ist. BILD liegen mehrere interne Mails – unter anderem aus Aufsichtratskreisen – vor, die die Beantragung des Verfahrens belegen und in denen Ziegenbalg zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Zuerst hatte die Sächsische Zeitung über den Fall berichtet.
Zahlreiche Kfz-Versicherungen des Dynamo-Fuhrparks sind über die „Mecklenburgische Versicherung“, für die Ziegenbalg seit 2005 tätig ist, abgeschlossen. Außerdem ist zu klären, ob auch der Fanshop und dessen Warenlager zugunsten von Provisionen für den Dynamo-Chef versichert wurden.
Ein Verdacht der Bereicherung besteht bislang wohl nicht, da die Preise offenbar marktkonform waren. Ziegenbalgs Geschäfte mit dem Verein, die im hohen fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Bereich lagen, waren zudem kein striktes Geheimnis. Allerdings wurden sie anscheinend nicht satzungskonform abgeschlossen.
Dies geht aus einer Antwort von Dynamo auf eine BILD-Anfrage hervor. Dort ließ die SGD-Geschäftsführung um Stephan Zimmermann (39) bezüglich der Autoversicherungen mit Ziegenbalg ausrichten: „Die Abschlüsse von Versicherungsverträgen dieser Größenordnung obliegen der Geschäftsführung der SGD. Der Aufsichtsrat wurde nach dem Vertragsabschluss in einer Sitzung mündlich informiert.“
Doch in der Dynamo -Satzung steht in Paragraf 6 ausdrücklich: „Alle Vereinbarungen über geldwerte Leistungen, Vorteile oder Vorteilsnahmen von Gremien und Geschäftsführung mit ehren-, haupt- oder nebenamtlich tätigen Mitgliedern bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates.“
Darum gerät auch Zimmermanns Vorgehen ins Visier. Nach BILD-Informationen gab der Finanz-Geschäftsführer NACH der Antwort an BILD an, die Satzungspassage nicht auf dem Schirm gehabt zu haben. Er soll dies dem Ehrenrat anschließend selbst gemeldet haben und würde etwaige Konsequenzen tragen wollen. Zuständig ist in diesem Fall aber eher der Aufsichtsrat, der das Verhalten der hauptamtlich tätigen Geschäftsführung zu überwachen hat. Zimmermann könnte hier eine Abmahnung drohen.
Ziegenbalg selbst weist die Vorwürfe gegenüber BILD zurück: „Der Verein hat im Vergabeverfahren ein Angebot der „Mecklenburgischen Versicherung“ angefragt. Dieses wurde dem Verein zu Händen der Geschäftsführung vorgelegt. In jedem Fall werden etwaige Vertragsangebote in der Versicherungsdirektion in Hannover erstellt.“ Sprich: Selbst diese seien nicht aus seinem Dresdner Büro direkt gekommen.
Weiter verteidigt sich der Aufsichtsrats-Boss: „Aufkommende Vorwürfe zur Bereicherung oder zu Interessenkonflikten aufgrund persönlicher Angebote werden deshalb als haltlos erachtet.
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