Landtag: Wölfe in Sachsen können künftig bejagt werden
Sachsen will den Bestand an Wölfen künftig regulieren.
Per Gesetz werden Zuständigkeiten auf die Jagdbehörden übertragen.
Der Bundesgesetzgeber hatte vorgelegt.
Sachsen erleichtert den Abschuss von Wölfen.
Am Abend hat der Landtag ein Gesetz beschlossen, in dem das Bestandsmanagement den Jagdbehörden übertragen und der Schutz der Wölfe anpasst wird.
Damit setzt der Freistaat Bestimmungen des Bundes um.
Im April traten die Gesetze zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft.
Ein Wolf kann fortan bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand.
Minister sieht Land endlich handlungsfähig „Es war und ist mein erklärtes Ziel, dass wir beim Thema Wolf endlich handlungsfähig werden“, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) im Landtag .
Mit der Entscheidung setze man ein Signal an die Weidetierhalter, ihre Belange sehr ernst nehmen.
Sachsen hat aktuelle 46 Wolfsterritorien - Rudel, Paare, Einzelwolf Nach Behördenangaben wurden beim Monitoring 2024/2025 in Sachsen insgesamt 46 Wolfsterritorien nachgewiesen.
Es gebe 35 Wolfsrudel, zehn Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf.
Die meisten Territorien befinden sich in der Oberlausitz.
Dort leben 27 Rudel, fünf Paare und eine Wölfin.
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