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Knast-Killer hat gelogen - Totschlag in der Liebeszelle! Urteil gegen Täter bestätigt

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Knast-Killer hat gelogen - Totschlag in der Liebeszelle! Urteil gegen Täter bestätigt

Stendal (Sachsen-Anhalt) – Der Tod seiner Ehefrau sei ein Sex-Unfall gewesen. Das behauptete Stephan A. (39) bis zum Schluss. Der Häftling hatte in der „Liebeszelle“ der JVA Burg seine Frau getötet. Er forderte ein milderes Urteil. Deutschlands oberste Richter prüften den Fall intensiv, kamen jetzt zu dem Ergebnis: kein Sex-Unfall, sondern Totschlag.

Die Tat geschah am 3. April 2025 in der Justizvollzugsanstalt Burg , dem größten Gefängnis in Sachsen-Anhalt mit über 600 Insassen. Franziska A. (†35), Mutter von zwei Mädchen (9, 13), hatte ihren inhaftierten Ehemann unbeaufsichtigt in der sogenannten „Liebeszelle“ besucht. Die Räume sind für Langzeit-Besuche mit Sofa, Kochnische und Dusche ausgestattet. Häftlinge können dort mehrere Stunden mit ihrer Partnerin oder mit Familienangehörigen verbringen.

Am Ende der Besuchszeit wurde die Frau nachmittags leblos auf der Besuchercouch entdeckt. Sie war kurz zuvor erwürgt worden, wie die Obduktion ergab. Bereits bei der Leichenschau sollen den Pathologen Druckmarken aufgefallen sein, die auf ein Würgen oder Drosseln hinwiesen.

Stephan A., der wegen Eigentums- und Betrugsdelikten einsaß und im nächsten Jahr entlassen werden sollte, wollte die Verantwortung auf seine tote Frau abwälzen . Für die Familie der jungen Mutter waren die Worte des kriminellen Schwiegersohns schwer zu ertragen. Rechtsanwalt Jan Siebenhüner vertrat Mutter und Bruder der Toten als Nebenkläger: „Das Verfahren war für die Familie extrem belastend. Sie erhofften sich, dass der Tod von Franziska aufgeklärt und gesühnt wird.“

Im Februar verurteilte die Schwurgerichtskammer Stephan A. zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags . Mit der Entscheidung zeigte sich der Verurteilte nicht einverstanden, seine Verteidigerin legte Revision ein. Der Fall landete vor dem 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig. Die BGH-Richter nahmen den Fall noch einmal genau unter die Lupe.

Eine BGH-Sprecherin bestätigt gegenüber BILD: „Das Landgericht Stendal hat die Tat als Totschlag bewertet und sich vom durch den Angeklagten in Abrede gestellten Tathergang insbesondere aufgrund einer Vielzahl von Beweisanzeichen überzeugt. Die umfassende sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.“

Damit ist das Urteil rechtskräftig. Nebenkläger-Anwalt Jan Siebenhüner sagte gegenüber BILD: „Die Familie ist über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sehr glücklich. Nach dem langen und belastenden Verfahren herrscht große Erleichterung. Für die Angehörigen steht nun endgültig fest, dass die Tat aufgeklärt und der Täter verurteilt ist. Die Familie kann jetzt endlich abschließen und zur Ruhe kommen.“

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