Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
Im sächsischen Munitionsskandal muss das Landgericht Dresden Vorwürfe gegen einen Polizisten neu prüfen.
Die Freisprüche für zwei weitere Beamte bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) an seinem Sitz in Leipzig dagegen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.
Es ging um eine Fortbildungsreise des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) beim Landeskriminalamt im Jahr 2018. (Az.
5 StR 401/25) Wie das Landgericht im März 2025 feststellte, hatten der Kommandoführer und der Schießtrainer die Idee, bei dieser Fortbildung in Mecklenburg-Vorpommern ein Schießtraining zu machen.
Ihr Vorgesetzter lehnte die Übernahme der Kosten dafür ab.
Daraufhin hätten sie das Training privat von den Teilnehmern finanzieren lassen wollen.
Der Schießtrainer habe zugestimmt, dem Ausbilder statt Geld dienstliche Munition zu geben.
Dem Urteil zufolge stahl er aus der Waffenkammer des MEK insgesamt 10.000 Schuss Munition.
Ein Teil sei bei dem Training benutzt worden, ein anderer Teil an den Schießausbilder gegangen.
Die beiden anderen Angeklagten hätten davon nichts gewusst, weswegen sie freigesprochen wurden.
Den Schießtrainer sprach das Landgericht wegen veruntreuender Unterschlagung und Bestechlichkeit schuldig.
Einen Verstoß gegen das Waffengesetz sah es dagegen nicht.
Es verhängte eine Geldstrafe.
Die drei Männer waren auch wegen Betrugs angeklagt.
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