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Im Mehrfamilienhaus - Muss man die Haustür nachts abschließen?

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Im Mehrfamilienhaus - Muss man die Haustür nachts abschließen?

Schlüssel umdrehen oder nicht? Eine Frage, die Nachbarn in Mehrfamilienhäusern regelmäßig diskutieren. Während die einen sich ärgern, wenn Besucher nachts nicht problemlos hinauskommen, sorgen sich andere um Einbruchschutz.

Wichtig vorab: Laut Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund gibt es „keine gesetzliche Pflicht, die Haustür in einem Mehrparteienhaus nachts abzuschließen“, wie myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer) bereits berichtete.

Die Landesbauordnungen sind eindeutig: Im Brandfall muss die Rettung von Menschen und Tieren möglich sein. Eine verschlossene Haustür kann dabei zum Hindernis werden. Gleichzeitig bleibt die Angst vor Einbruch und Vandalismus ein starkes Argument fürs Abschließen. Hartmann betont, das Abschließen könne nicht nur schützen, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Bewohner stärken.

Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Das Landgericht Frankfurt hält verschlossene Haustüren in Mehrfamilienhäusern für unzulässig , weil sie im Notfall Leben gefährden können. Das Amtsgericht Hannover entschied hingegen, dass ein Mietvertrag das Abschließen vorschreiben kann. Maßgeblich sind daher Hausordnung und Vorgaben des Vermieters.

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann die Hausordnung das Abschließen verlangen. Ein Verstoß führt zwar nicht automatisch zu rechtlichen Konsequenzen, könnte im Ernstfall jedoch als Mitverschulden gewertet werden, so Hartmann. Konflikte unter Nachbarn sind damit vorprogrammiert.

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Ein Panikschloss bietet einen Kompromiss: Von außen bleibt die Tür verriegelt, von innen lässt sie sich ohne Schlüssel öffnen. So bleibt der Fluchtweg frei.

Ob Abschließen tatsächlich mehr Sicherheit bringt, bleibt letztlich eine Frage des persönlichen Sicherheitsgefühls.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.

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