Juristischer Etappensieg für Trump bei geplanten Briefwahl-Einschränkungen
Gut zwei Monate vor den Kongresswahlen hat der konservativ dominierte Supreme Court vorerst grünes Licht für die Pläne von US-Präsident Donald Trump für eine erschwerte Briefwahl gegeben.
Der Oberste Gerichtshof hob am Montag (Ortszeit) die Entscheidung eines Bundesgerichts in Massachusetts auf, das eine Aussetzung eines entsprechenden Dekrets des Präsidenten angeordnet hatte.
Dem untergeordneten Gericht habe „die Zuständigkeit gefehlt“, entschied der Supreme Court .
Er traf jedoch noch keine endgültige Entscheidung in der Sache.
Die Billigung des Dekrets bedeute nicht, „dass jede Maßnahme, die die Regierung zur Umsetzung der Verordnung ergreift, zwangsläufig rechtmäßig ist“. „Was das angeht, wird die Zeit es zeigen“, fügte das Gericht hinzu.
Die Entscheidung des Supreme Court wurde von den sechs konservativen Richtern durchgesetzt.
Ihre drei liberalen Kolleginnen schlossen sich der Entscheidung nicht an.
Trump hatte das Dekret Ende März unterzeichnet, die oppositionellen US-Demokraten reichten daraufhin Klage ein.
Der US-Präsident will die Briefwahl auf solche Menschen beschränken, die auf „Staatsbürgerschaftslisten der Bundesstaaten“ stehen.
Konkret soll die US-Post dem Dekret zufolge Wahlunterlagen nur noch an Menschen zustellen, die auf Listen verzeichnet sind, die zuvor von den Einwanderungs- und Sozialversicherungsbehörden erstellt wurden.
Die Opposition wertet das als Versuch, „Wählern aus parteipolitischen Gründen das Wahlrecht zu entziehen“.
Die Demokraten argumentieren, dass die Bundesstaaten laut Verfassung die Kontrolle über das Wahlprozedere behalten müssten.
Der demokratische Minderheitsführer im Senat, Chuck Schumer, bezeichnete den Beschluss des Obersten Gerichtshofs am Montag als „Schande“.
Trump wolle es den US-Bürgern „erschweren, ihre Stimme abzugeben, damit sie ihn nicht für die explodierenden Kosten, den illegalen Krieg und die grassierende Korruption zur Rechenschaft ziehen, die ein Markenzeichen seiner Regierung sind“.
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