Anhörung von NSU-Mittäterin Zschäpe: OLG München entscheidet über weitere Haftdauer
Das Oberlandesgericht München wird bis spätestens November über die weitere Haftdauer der als NSU-Mittäterin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Beate Zschäpe entscheiden.
Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) München bestätigte am Donnerstag, dass es eine Anhörung von Zschäpe in Vorbereitung einer solchen Entscheidung gegeben habe.
Eine Entscheidung, wie lange Zschäpe noch mindestens in einer Justizvollzugsanstalt sitzen muss, werde „in den nächsten Wochen“ fallen, spätestens aber im November, sagte die Sprecherin.
Zuvor hatten die Zeitungen „Münchner Merkur“ und „tz“ darüber berichtet.
Zschäpe wurde im Juli 2018 im Münchner NSU -Prozess als Mittäterin der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an neun Migranten und einer Polizistin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Außerdem stellte das Münchner Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Die 51-Jährige verbüßt ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz in Sachsen.
Bereits seit November 2011 saß Zschäpe in Untersuchungshaft, das wird beim Vollzug angerechnet.
Die 15 Jahre laufen im kommenden November ab.
Nach der Anhörung und der Einholung verschiedener Stellungnahmen, unter anderem von der JVA und vom Generalbundesanwalt, wird nach Angaben des OLG darüber entschieden, wie lange Zschäpe über die 15 Jahre hinaus noch mindestens in Haft verbringen muss.
Der NSU hatte insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle begangen.
Die NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entzogen sich im November 2011 durch Suizid einer drohenden Festnahme nach einem Raubüberfall in Eisenach.
Zschäpe zündete die gemeinsame damalige Wohnung in Zwickau an, um Beweismittel zu vernichten.
Außerdem verschickte sie Bekennervideos, bevor sie sich nach einigen Tagen Flucht stellte.
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