Blinkerpflicht, hohe Strafen - Diese neuen Regeln kommen für E-Scooter
Für rund 10 Millionen Deutsche sind E-Scooter der schnelle Weg von der U-Bahn ins Büro, die letzte Meile nach dem Kinobesuch oder die Rettung, um gerade noch rechtzeitig zur Schule zu kommen. Doch für viele andere sind sie einfach nur ein großes Ärgernis: rücksichtlose Slalomfahrer, umgestürzte Roller auf dem Gehweg, blockierte U-Bahn-Eingänge. Doch mit dem Chaos soll bald Schluss sein. Ab 2027 kommt die große Regel-Revolution für die elektrischen Flitzer. Neue Technik wird Pflicht, Strafen werden deutlich teurer und Städte bekommen mehr Macht. Wer die Änderungen nicht kennt, riskiert Ärger und Bußgelder.
Die wichtigste technische Neuerung: Blinker werden bei neu produzierten E-Scootern Pflicht, berichtet Rechtsanwalt Kay Stolle . Bislang mussten Fahrer mit der Hand anzeigen, ob sie abbiegen wollen. Doch das kann auf holprigen Straßen oder im dichten Verkehr gefährlich sein. Zusätzlich gelten strengere Regeln für Batterien, Bremsen und Fahrstabilität. Gute Nachricht: Wer schon einen Roller hat, muss nicht nachrüsten. Voraussetzung bleiben allerdings eine gültige Betriebserlaubnis und Versicherung.
Ab dem 1. März 2027 werden E-Scooter in vielen Bereichen wie Fahrräder behandelt. So dürfen sie künftig den Grünpfeil wie Radfahrer nutzen. Zudem gelten künftig vereinfachte Regeln für freigegebene Gehwege und Fußgängerzonen. Wo das Zusatzschild „Radverkehr frei“ steht, dürfen häufig auch E-Scooter fahren. Allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger.
Gleichzeitig erhöhen sich die Bußgelder. Wer unerlaubt auf dem Gehweg fährt, soll künftig 25 statt 15 Euro zahlen. Auch die beliebte, aber verbotene Fahrt zu zweit wird teurer. Das Verwarnungsgeld steigt von bislang 5 auf 25 Euro. Grund: Zu zweit steigt die Unfallgefahr, weil das Gewicht höher und damit der Bremsweg länger ist.
Ein Dauerärgernis vieler Kommunen sind kreuz und quer abgestellte Mietroller. Ab 2027 können Städte endlich durchgreifen. Sie dürfen feste Parkzonen, Stellflächen oder spezielle Stationen vorgeben, um das wilde Abstellen auf Gehwegen, vor Hauseingängen oder an Haltestellen zu verhindern.
Die neue Halterhaftung macht es einfacher: Geschädigte müssen nach einem Unfall nicht mehr zwingend den Fahrer ermitteln, um Schadensersatz zu fordern. Der Verleiher ist schneller in der Pflicht. Die Botschaft des Gesetzgebers ist klar: E-Scooter sind kein Spielzeug mehr, sondern werden im Straßenverkehr künftig deutlich ernster genommen als bisher.
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