Vorfall auf dem Hamburger Dom: Schaustellerbund betont Sicherheit von Fahrgeschäften
Nach dem Vorfall auf dem Hamburger Dom betont der Schaustellerbund: Deutsche Fahrgeschäfte gelten als besonders sicher.
Worauf es bei den Kontrollen ankommt.
Nach dem Vorfall in einem Kettenkarussell auf dem Hamburger Dom verweist der Deutsche Schaustellerbund auf die hohen Standards der Fahrgeschäfte bei Volksfesten in der Bundesrepublik. „Wir haben ein hohes Sicherheitsniveau, und das soll so bleiben“, sagte Hauptgeschäftsführer Frank Hakelberg der Deutschen Presse-Agentur: „Wir nehmen für uns in Anspruch, dass deutsche Fahrgeschäfte zu den sichersten der Welt gehören.“ Wegen eines Defekts eines Kettenkarussells hatten 23 Fahrgäste am Dienstagabend mehrere Stunden lang in etwa 25 Metern Höhe festgesessen.
Die Feuerwehr war mit 45 Einsatzkräften vor Ort und versorgte die Personen mit Decken.
Nach etwa 90 Minuten gelang es, das etwa 70 Meter hohe Fahrgeschäft wieder in Gang zu setzen.
Verletzt wurde niemand.
Hakelberg erläutert, wie Fahrgeschäfte wie das besagte Kettenkarussell auf dem Hamburger Dom kontrolliert werden.
Vor der Inbetriebnahme Jedes neue Fahrgeschäft werde im Rahmen einer Erstprüfung in jeglicher sicherheitsrelevanter Hinsicht kontrolliert.
Eine darauf spezialisierte und zugelassene Prüforganisation wie zum Beispiel der TÜV begutachte die Konstruktion, die Beschaffenheit und Festigkeit der verwendeten Materialien, die Elektrik, die Steuerung, den Betrieb und die Sicherheit bei allen Witterungsverhältnissen. „Auch der Brandschutz oder eine Havarie werden bei der Konstruktion eines Fahrgeschäftes immer mit bedacht“, so Hakelberg. „Detaillierte Pläne, auch Rettungspläne und Evakuierungs-Szenarien, sind fester Bestandteil der Prüfung zur Erstzulassung des Fahrgeschäftes.“ Vor der Abfahrt Um an einem Volksfest teilzunehmen, bedürfe es einer Ausführungsgenehmigung.
Diese werde - je nach Art und Komplexität des Geschäftes - auf ein bis drei Jahre befristet.
Voraussetzung für diese Genehmigung und jede Verlängerung sei eine erfolgreiche Begutachtung durch eine zugelassene Prüforganisation wie den TÜV oder eine Landesgewerbeanstalt.
Vor dem Festauftakt Zu Beginn eines Volksfestes prüfe die örtlich zuständige Bauaufsicht die Fahrgeschäfte bei einer Gebrauchsabnahme.
Hier werde das Vorliegen der gültigen Ausführungsgenehmigung und die korrekte Aufstellung des Fahrgeschäftes überprüft und auch eine Probefahrt gemacht. „Beschickt der Schausteller 20 bis 25 Feste pro Jahr, wird entsprechend häufig diese Gebrauchsabnahme durchgeführt“, sagt Hakelberg. „Handelt es sich wie auf dem Dom um ein Hochfahrgeschäft, wird der Fall einer Störung vorsorglich mitgedacht.
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