Neuerung für lesbische Paare: Justizministerin Hubig will Abstammungsrecht ändern
Kinder aus lesbischen Partnerschaften haben nicht automatisch zwei Mütter. Das will Justizministerin Hubig ändern. Zugleich schließt die SPD-Politikerin eine Reform des Leihmutterschaftsrechts aus. Da sei der Widerstand in der Union zu groß.
Anlässlich der Debatte um die Leihmutterschaftsregeln in Deutschland hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Änderung des Abstammungsrechts ins Gespräch gebracht, um insbesondere lesbischen Paaren mit Kindern zu helfen. "Im geltenden Abstammungsrecht ist es so: Mutter ist natürlich die Frau, die das Kind geboren hat", sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post". "Ihre Partnerin ist bei der Geburt nicht Mutter, sie muss das Kind adoptieren, um Mutter zu sein. Das gilt auch dann, wenn der Samenspender gar nicht rechtlicher Vater werden will oder kann", erläuterte Hubig. "Ich finde: Auch Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, sollten von Geburt an zwei Elternteile haben können. Das lässt sich regeln, ohne an den Grundfesten des Abstammungsrechts zu rütteln", sagte die SPD-Ministerin.
Eine Änderung der Leihmutterschaftsregeln lehnte Hubig mit Blick auf die aktuelle Koalition mit der Union ab. "Für die Union ist eine Liberalisierung der Leihmutterschaft tabu. Das respektiere ich. Da werden wir nichts ändern", sagte Hubig. "Ganz anders gelagert ist die Frage, wie das Recht mit Kindern umgeht, die per Samenspende gezeugt werden und in einer Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden. Hier werbe ich für eine behutsame Reform", betonte die Ministerin. Der Fall von Ex-Unionsfraktionschef Jens Spahn hatte die Debatte um Leihmutterschaft ins Rollen gebracht. Der CDU-Politiker war nach Kritik aus den eigenen Reihen zurückgetreten.
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