Sachsen: Landtag erlaubt Abschuss von Wölfen nach Angriff auf Nutztiere
Sachsen erleichtert den Abschuss von Wölfen . Am Abend hat der Landtag ein Gesetz beschlossen, in dem das Bestandsmanagement den Jagdbehörden übertragen und der Schutz der Wölfe anpasst wird. Damit setzt der Freistaat Bestimmungen des Bundes um.
Im April traten die Gesetze zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Ein Wolf kann fortan bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand.
»Es war und ist mein erklärtes Ziel, dass wir beim Thema Wolf endlich handlungsfähig werden«, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch ( CDU ) im Landtag. Mit der Entscheidung setze man ein Signal an die Weidetierhalter, ihre Belange ernst zu nehmen.
Nach Behördenangaben wurden beim Monitoring 2024/2025 in Sachsen insgesamt 46 Wolfsterritorien nachgewiesen. Es gebe 35 Wolfsrudel, zehn Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf. Die meisten Territorien befinden sich in der Oberlausitz. Dort leben 27 Rudel, fünf Paare und eine Wölfin.
In diesem Jahr wurden bis Ende Juli von Nutztierhaltern 116 Schadensfälle gemeldet. In 73 Fälle gilt der Wolf als Verursacher als hinreichend sicher. 200 Nutztiere wurden getötet. Größtenteils sind Schafe betroffen, aber auch Ziegen und Rinder werden zum Opfer. Die Halter bekommen bei einem Nachweis einen Schadensausgleich.
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