Neue Grundsicherung: Termin im Jobcenter verpasst? Diese Konsequenzen drohen Empfängern
Wer wiederholt Termine verpasst, kann seinen Anspruch auf die neue Grundsicherung verlieren.
Ab wann ein kompletter Wegfall der Leistung droht.
Seit dem 1.
Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld.
Für Empfänger weht seither ein rauerer Wind: So wurde eine Reihe an Sanktionen verschärft, etwa beim Verpassen von Terminen im Jobcenter .
Doch ab dem wievielten Säumnis wird es brenzlig und welche Gründe werden als Entschuldigung für einen abgesagten Termin anerkannt? Grundsätzlich müssen Grundsicherungsgeld -Empfänger werktags für das Jobcenter erreichbar sein.
Die Bundesagentur für Arbeit versteht unter „Erreichbarkeit“, dass Personen auf Nachrichten und Schreiben ihres Jobcenters reagieren, zu Terminen vor Ort kommen oder kurzfristig Bewerbungsgespräche führen.
Ist das mal nicht möglich, muss dies vorher mit dem Jobcenter abgestimmt werden.
Termin verpasst? Einmal ist keinmal Wer einen Termin einmalig ohne ausreichende Begründung verpasst, muss zunächst keine Leistungskürzung befürchten.
Erst ab dem zweiten grundlos versäumten Meldetermin wird es finanziell spürbar: Dann kann das Jobcenter den Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent kürzen.
Noch gravierender sind die Folgen bei wiederholten Meldeversäumnissen.
Werden drei aufeinanderfolgende Termine grundlos nicht wahrgenommen, kann der Anspruch auf Grundsicherung vollständig entfallen.
Nicht jedes Fernbleiben vom Jobcenter führt automatisch zu einer Sanktion.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Termine entschuldigt werden.
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