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Kultur

Angriff auf Ex-Partnerin: Bewährungsstrafe nach Angriff auf Expartnerin

Stern ·
Angriff auf Ex-Partnerin: Bewährungsstrafe nach Angriff auf Expartnerin

Fünf Jahre nach der Tat wird eine Frau wegen versuchten Totschlags an ihrer Expartnerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Für das Opfer fand die Vorsitzende Richterin persönliche Worte.

Eine 44 Jahre alte Frau ist rund fünf Jahre nach der Tat wegen versuchten Totschlags an ihrer Expartnerin zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt worden.

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte die Trennung im Jahr 2021 nach rund zweieinhalb Jahren Beziehung nicht verwunden hatte.

Der Bewährungszeitraum wurde auf drei Jahre festgesetzt.

In dieser Zeit darf sich die 44-Jährige ihrer ehemaligen Lebensgefährtin nicht mehr als 50 Meter nähern und keinerlei Kontakt zu ihr aufnehmen, wie die Vorsitzende Richterin sagte.

Zudem muss sie als Bewährungsauflage unter anderem 100 Sozialstunden leisten.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Geringe Strafe wegen Verzögerungen Strafmildernd hat sich vor allem die sehr lange Verfahrensdauer ausgewirkt. „Sie können froh sein, dass so lange nicht verhandelt werden konnte“, sagte die Vorsitzende Richterin zur Angeklagten. „Sonst wären sie lange ins Gefängnis gegangen.“ In diesem Fall habe das Gericht nicht anders urteilen können.

Berücksichtigt wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass der eigentliche Strafzweck bei lange zurückliegenden Taten seinen Sinn verliert.

Dazu gehört die Resozialisierung.

Die Angeklagte ist seit damals nicht mehr straffällig geworden.

Zum anderen verliert die sogenannte Generalprävention, die unter anderem darauf abzielt, andere etwa durch Urteile vor ähnlichen Taten abzuhalten, nach dieser Zeit an Sinn.

An die Expartnerin gewandt sagte die Kammervorsitzende, sie könne völlig verstehen, dass sich diese von der Justiz in Stich gelassen gefühlt habe und es noch tue. „Das lässt sich nicht wiedergutmachen.“ Es tue ihr unglaublich leid.

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