Schuljahresstart: Lehrergespräch und Brotzeitbox: Die Pflichten der Eltern
Was Lehrkräfte dürfen und was nicht, wissen Eltern oft sehr genau.
Wie aber steht es um die Pflichten, die sie selbst zu erfüllen haben? Fachleute beobachten einen klaren Trend.
Manche Eltern schlackern nach der Einschulung ihrer Kinder überrascht mit den Ohren, welche Anforderungen und Bitten die Schulen an sie stellen.
Sie sollen täglich mit dem Nachwuchs Lesen üben, für Feste Kuchen backen, Schuhkartons zum Basteln besorgen oder mit zum Schwimmen fahren.
Auch in höheren Jahrgängen können sich die Eltern nicht einfach aus den schulischen Belangen ihrer Kinder ausklinken.
Im Gegenteil: Sie sind sogar per Gesetz zur Zusammenarbeit mit den Schulen verpflichtet.
Was das für Eltern bedeutet - und woran es aus Sicht von Lehrkräften teilweise hakt.
Die gesetzliche Grundlage Eltern haben die Pflicht, die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen und auf die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten durch ihre Kinder zu achten.
So ist es in Bayern im Gesetz verankert.
Demnach tragen Schule und Elternhaus gemeinsam die Verantwortung für den schulischen Erfolg und die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen.
Für die Eltern heißt das konkret, dass sie insbesondere dafür sorgen müssen, dass ihr Sprössling den Unterricht besucht und die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung hat, wie das Kultusministerium erläutert. „Auch die Teilnahme an Elternabenden oder die Begleitung von Fördermaßnahmen bilden wichtige Brücken zwischen Familie und Schule.“ Das alleine reicht aber nicht aus, soll ein Kind in der Schule Erfolg und Freude haben.
Die Praxis Viele Eltern begleiten den Bildungsweg ihrer Kinder mit großem Engagement - manchmal auch mit zu großem, Stichwort Helikoptereltern.
Doch gleichzeitig bemerken Lehrkräfte durch die Bank, dass der Anteil der Eltern steigt, die sich nicht ausreichend kümmern. „Insgesamt gibt es eine höhere Anspruchshaltung der Eltern - einmal aus Hilfslosigkeit heraus, einmal aus der Anspruchshaltung heraus: Du bist der Staat, mach!“, bilanziert die Präsidentin des Bayerischen Lehrer - und Lehrerinnenverbands (BLLV), Simone Fleischmann.
Die im Verband organisierten Grund- und Mittelschullehrkräfte beobachten demnach immer öfter, dass grundlegende Elternpflichten vernachlässigt werden: Etwa, dass das Kind am Abend rechtzeitig ins Bett geht und am Morgen pünktlich aufsteht, dass es ein Frühstück bekommt, eine Brotzeit und ein Getränk mit in die Schule nimmt oder einen Sonnenschutz dabeihat. „Das sind Dinge, wo wir nicht aushelfen können.
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