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Streit um Autobahn: Streit um Neubau der A445 bei Werl - Bundesgericht am Zug

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Streit um Autobahn: Streit um Neubau der A445 bei Werl - Bundesgericht am Zug

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft den geplanten Neubau der A445 zwischen Werl und Hamm.

Naturschützer und ein Anwohner sehen Verstöße beim Umwelt- und Lärmschutz sowie gegen das Wasserrecht.

Den geplanten Neubau einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen stellt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf den Prüfstand.

Konkret geht es um den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Autobahn 445 zwischen Hamm und Werl .

Das acht Kilometer lange Stück soll die Autobahn 2 (Oberhausen-Hannover) im Norden mit der A44 (Dortmund-Kassel) im Süden verbinden und die vielbefahrene Bundesstraße 63 entlasten.

Pro Fahrtrichtung sind zwei Spuren geplant.

Anwohner und Naturschützer haben geklagt Gegen das Vorhaben haben ein Anwohner und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW geklagt.

Sie fordern, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg aufzuheben oder zu überarbeiten.

Sie sehen Verstöße gegen das Wasserrecht, Vorgaben zum Lärmschutz, Klimaschutz-, Umwelt - und Naturschutzrecht.

Im Fall des Anwohners geht es auch noch um Fragen der Enteignung.

Ihm gehören in dem Gebiet etwa 50 Hektar Land, die er verpachtet hat.

Die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig sind in erster Instanz für große Infrastrukturprojekte zuständig.

Die Entscheidung soll am 7.

Oktober verkündet werden, sagte der Vorsitzende des 9.

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