Josef Schuster: Zentralrat der Juden warnt vor AfD in Sachsen-Anhalt
Mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster vor der AfD gewarnt. Diese werde »für das demokratische Zentrum unseres Landes zur Bewährungsprobe«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). AfD-Politiker wie Spitzenkandidat Ulrich Siegmund oder Landes-Vize Hans-Thomas Tillschneider seien erklärte Gegner der offenen Gesellschaft.
»In zentralen Politikfeldern streben sie radikale Kurswechsel an, die, etwa im Bereich der Erinnerungskultur, einer Aufkündigung unseres bundesrepublikanischen Konsenses gleichkommen würden«, sagte Schuster. Er sehe die Parteien des demokratischen Zentrums nun in der Pflicht. Sie seien gefordert, die Sorgen und Nöte der Menschen zu adressieren und ernst zu nehmen. »Zugleich darf es aus reinem Machtkalkül heraus keinerlei Annäherung an Rechtsextreme geben«. Der AfD dürfe an keiner Stelle politische Verantwortung übertragen werden.
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist am 6. September. In Umfragen liegt die AfD deutlich vorn. Die Partei wird in dem Bundesland als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Schuster forderte die Bundesregierung außerdem auf, dem Bundesrat zu folgen und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Solche Äußerungen dürften nicht juristisch folgenlos bleiben, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
»Die Forderung nach der Zerstörung des jüdischen Staates Israel – denn um nichts anderes geht es, wenn von der ›Leugnung des Existenzrechts‹ gesprochen wird – hat sich insbesondere seit dem 7. Oktober 2023 immer stärker zum Einfallstor für antisemitischen Hass entwickelt, der sich als ›antizionistisch‹ maskiert«, sagte Schuster. Er stellte sich hinter die Initiative des Bundesrats.
Die Bundesregierung hatte sich skeptisch zu dem Vorschlag des Bundesrats geäußert. In einer Stellungnahme heißt es, sie werde den Gesetzentwurf prüfen. Sie sei jedoch der Auffassung, dass die vom Bundesrat beabsichtigte Änderung im Strafgesetzbuch ein »erhebliches verfassungsrechtliches Risiko« berge.
Der von Hessen eingebrachte Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist, »die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern«.
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