Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Ehefrau vor den Augen des eigenen Sohns muss ein Mann aus Berlin ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Mordurteil des Berliner Landgerichts, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.
Der Mann stach demnach im April 2025 mit einem Küchenmesser auf die 37-Jährige ein, weil sie seinen Wünschen nicht uneingeschränkt folgen wollte. (Az.
5 StR 250/26) Das Landgericht sah einen Mord aus niedrigen Beweggründen.
Der Mann sei mit der Frau wie mit einem austauschbaren Objekt umgegangen.
Er betrachtete es als sein Recht, seine Partnerin für ihr Verhalten „zu bestrafen“, und hielt sich sogar für berechtigt, „ihr das Leben zu nehmen“, wie der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Januar sagte.
Wie das Landgericht feststellte, hatte das afghanischstämmige Paar 2003 in Afghanistan geheiratet.
2015 kamen sie nach Deutschland.
Die Ehe sei seit Jahren problematisch gewesen, weil der Mann ohne Grund eifersüchtig gewesen sei und sich kontrollierend, einengend, bedrohlich und gewalttätig gegenüber der Frau verhalten habe.
2024 ließ er sich nach islamischen Ritus scheiden und heiratete nach islamischem Ritus erneut.
Nach deutschem Recht war die Scheidung noch nicht vollzogen.
Da ihm die neue Beziehung nicht gefiel, wollte der Mann seine frühere Ehefrau und Mutter der gemeinsamen vier Kinder dann zurückgewinnen.
Laut Gericht wollte diese den Plänen jedoch „zumindest nicht uneingeschränkt folgen“.
Das war demnach auch der Tathintergrund.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.