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Rassismus-Vorwürfe - Hat diese Linke „Scheiß K...!“ geschrien?

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Rassismus-Vorwürfe - Hat diese Linke „Scheiß K...!“ geschrien?

Marzahn – Ausgerechnet eine Linke-Politikerin soll rassistisch ausfällig geworden sein. Sie soll einen Mann (48) in Marzahn übel beleidigt und beschimpft haben. Sie bestreitet die Vorwürfe.

Manuela Schmidt (63) war von 2001 bis 2011 Bezirksstadträtin in Marzahn-Hellersdorf, seitdem sitzt sie im Abgeordnetenhaus . Fünf Jahre lang war sie sogar Vizepräsidentin des Parlaments. Regelmäßig spricht sich Schmidt gegen „ Rassismus und jede Form der Diskriminierung“ aus.

Ausgerechnet diese Politikerin soll am 5. Juni 2025 einen Mann rassistisch beleidigt haben. Nach B.Z.-Informationen parkte die 63-Jährige ihr Auto in der Märkischen Allee ein, stieß dabei gegen einen roten Opel Kombi – und ging nach dem Aussteigen einfach weg. Ein Anwohner beobachtete den Vorfall, stellte Schmidt zur Rede. „Es war das Auto meines Nachbarn“, so der Mann zu B.Z. „Als ich ihr das sagte, schrie sie mich plötzlich an. Warum ich mich überhaupt einmische.“

Dann soll Schmidt extrem ausfallend geworden sein. „Du Scheiß-Kanake“, habe sie gerufen. „Was willst Du Drecks-Ausländer eigentlich von mir? Ich bezahle mit meinen Steuern Deinen Lebensunterhalt.“ Und weiter: „Verpiss Dich, Du Scheiß-Kanake!“ Das habe sie mehrfach wiederholt. Klar beleidigend und rassistisch.

Der Anwohner rief deshalb die Polizei, seine Aussagen wurden aufgenommen – Schmidt war da aber schon weg. Allerdings meldete sich ein Zeuge, der das Gebrüll der Politikerin mitbekam. Er gab seine Schilderung ebenfalls bei der Polizei zu Protokoll.

Beleidigung ist ein Antragsdelikt – ermittelt wird nur, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Der Anwohner fragte laut eigener Darstellung Anfang August beim Polizei-Abschnitt 32 nach. Dort wurde er an das Landeskriminalamt verwiesen. Der Anhörungsbogen für seine Strafanzeige wurde erst am 12. September 2025 versandt – die Frist lief bereits eine Woche zuvor ab. „Deshalb habe ich den Bogen nicht mehr ausgefüllt.“

Dennoch meldete sich die Staatsanwaltschaft bei ihm, beim LKA gab es eine Vernehmung. Am 25. Juni 2026 dann ein weiteres Schreiben der Staatsanwaltschaft: „Den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.“ Wegen des fehlenden Strafantrages sei die Beleidigung „nicht verfolgbar“ gewesen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber B.Z.: „Im Rahmen der Beleidigung ist ein rechtzeitiger Strafantrag die rechtliche Voraussetzung, dass die Ermittlungen aufgenommen werden können.“ Und: „Ob sich das angezeigte Geschehen tatsächlich so zugetragen hat, war daher nicht Gegenstand der hiesigen Prüfung.“

Schmidt lässt über einen Sprecher ausrichten: „Ich stelle fest, es gab weder einen Unfall , daher auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, noch gab es eine rassistische Beleidigung.“

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