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Rezeptfreie Medikamente: Rechtsstreit um Online-Apotheke von dm - Fakten zum Mitreden

Stern ·
Rezeptfreie Medikamente: Rechtsstreit um Online-Apotheke von dm - Fakten zum Mitreden

Vor dem Landgericht Karlsruhe streiten dm und die Wettbewerbszentrale über die Online-Apotheke dm-med.

Worum es im Verfahren geht und welche Argumente beide Seiten anführen.

Vor zwei Wochen erst hat die Drogeriemarktkette dm vor dem Landgericht Karlsruhe ihr Angebot von Augenscreening in Filialen verteidigt.

Heute geht es am selben Ort um die Online-Apotheke dm-med.

Die Details: Was ist dm-med? Kurz vor Weihnachten 2025 hat dm angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente wie manche Schmerzmittel online zu verkaufen.

Dafür hat das Karlsruher Unternehmen eigens eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet.

Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.

Wie lautet die Kritik? Die Wettbewerbszentrale klagt dagegen vor dem Landgericht.

Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, will die Online- Apotheke im Grunde verbieten lassen.

Konkret soll dm es unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen.

Die Parteien streiten nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem darüber, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom Angebot der Beklagten, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt sei.

Es geht unter anderem um Wettbewerbsrecht, das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.

Was entgegnet dm? Am Online-Auftritt der Versandapotheke hat dm nach eigenen Angaben seit der Einführung nichts geändert - und sieht sich damit rechtskonform aufgestellt.

Anfang dieses Monats startete das Unternehmen eine bundesweite Kommunikationskampagne, mit der es deutlich machen will, „wie einfach sich Drogerieartikel von dm und Apothekenprodukte von dm-med in nur einem Bestellvorgang gemeinsam digital einkaufen lassen“.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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