Sachsen-Anhalt: Waffenbesitzstreit - AfD-Mitglieder scheitern vor Gericht
Zwei AfD-Mitglieder wollten sich gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse wehren – ohne Erfolg.
Wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Entscheidungen begründet.
Im Streit um Waffenbesitz sind zwei AfD-Mitglieder vor Gericht gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ihre Beschwerden zurückgewiesen.
Damit bleiben die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte vorerst bestehen, wie das Gericht mitteilte.
Es handelt sich um Entscheidungen im Eilverfahren.
In einem Fall war ein AfD -Mitglied gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vorgegangen.
Die zuständige Behörde hatte zuvor die Waffenbesitzkarte des Antragstellers widerrufen.
Das Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers ab.
Versagung des Jagdscheins Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen.
Das Waffengesetz regelt die genauen Voraussetzungen.
Danach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
In Sachsen-Anhalt ist die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden.
In dem anderen Fall ging es um die Beschwerde einer Jägerin.
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