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Kultur

Parteien: AfD-Spitze beschließt Auflagen für Streamer „Aktivist Mann“

Stern ·
Parteien: AfD-Spitze beschließt Auflagen für Streamer „Aktivist Mann“

Nach der Distanzierung folgen Konsequenzen.

YouTuber „Aktivist Mann“ darf weiter von AfD-Veranstaltungen live streamen, wenn er vorher versichert, andere „nicht zu belästigen“.

Die AfD macht einem ihr nahestehenden Video-Streamer, der rund um den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt Diskussionen auslöste, Auflagen.

Der YouTuber, der unter dem Namen „Aktivist Mann“ auftritt, soll demnach nur noch Zugang zu Parteiveranstaltungen bekommen, wenn er „vorab verbindlich zusichert, andere Streamer und Journalisten nicht zu belästigen“, heißt es in einem Beschluss, den der Bundesvorstand der Partei zum Wochenbeginn fasste.

Hält sich „Aktivist Mann“ nicht an eine solche Zusage, droht ihm bei entsprechenden Veranstaltungen ein Rauswurf.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete zuerst über den Beschluss.

Demnach fiel dieser im Vorstand einstimmig. „T-Online“ hatte am Sonntag über den Beschlussantrag berichtet, in dessen Begründung hieß es demnach, dass der Streamer offensichtlich das Geschäftsmodell verfolge, Journalisten, die im AfD-Umfeld kritisch gesehen würden, „durch belästigende Fragen und pöbelhaftes Verhalten zur Schau zu stellen“.

Dieses Verhalten entspreche „nicht dem angestrebten Verhaltensstandard unserer Partei“, werde aber mittlerweile der AfD zugerechnet.

Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla hatten sich bereits vom Auftreten des YouTubers bei der AfD-Wahlparty vor gut einer Woche in Magdeburg distanziert und Konsequenzen angekündigt. „Beleidigungen und verbales Bedrängen verbieten sich für Medienschaffende.

Das gilt natürlich auch und gerade gegenüber Vertretern anderer Medien“, hatten sie erklärt. „Aktivist Mann“ bezeichnet sich in einem X-Post als „AfD-Wähler der 1.

Stunde“.

Er hatte während des AfD-Wahlkampfs von vielen Veranstaltungen live gestreamt und dabei immer wieder anwesende Journalisten ins Visier genommen.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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